Kinderkrankengeld und Kinderzuschlag

Wir möchten ab April Kinderzuschlag beantragen. Als Einkommen muss auch Krankengeld mit Nachweis angegeben werden. Gilt das auch für Kinderkrankenpflegegeld, das in den zurückliegenden sechs Monaten bezogen wurde?

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Warum sollte das nicht angegeben werden müssen?