Hallo,
ich habe eine Frage. Ich bin mit meinem zweiten Kind schwanger und aktuell noch beim ersten Kind in Elternzeit.
Zusätzlich habe ich aber eine Teilzeitanstellung bei einem "neuen" Arbeitgeber..sprich bei meinem Erstjob, den ich vor der Geburt meines ersten Kindes hatte, bin ich in Elternzeit, bei meinem neuen Job verdiene ich Geld.
Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber habe oder nur das Geld von der Krankenkasse bekomme? Vielleicht kann mir jemand helfen.
Vielen Dank
Mutterschaftsgeld
Du musst bei deinem Hauptarbeitgeber die Elternzeit zu einem Tag vor Mutterschutzbeginn kündigen, dann bekommst du den gleichen Zuschuss wie beim ersten Kind
Du schreibst deinem Arbeitgeber, dass du die Elternzeit wegen Schwangerschaft zum Beginn des Mutterschutz beendest, dann bekommst du Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber. Übrigens kannst du dein Mutterschaftsgeld erhöhen, wenn du verheiratet bist und 3 Monate vor Beginn des Mutterschutz deine Steuerklasse in 3 wechselst.
Mutterschaftsgeld bekommt man nie vom Arbeitgeber, hier geht es ja um den AG-Zuschuss.
Und da bekommst du den gleichen wie beim vorigen Kind, wenn du die laufende Elternzeit vorzeitig beendest. (Das Mutterschaftsgeld bekämst du auch, wenn du in Elternzeit bleiben würdest).
Deine Steuerklasse zu ändern wird dir nichts bringen, da ja der AG-Zuschuss nicht auf Grund der 3 Monate vor dem Mutterschutz berechnet wird sondern der letzten 3 abgerechneten Monate, und die liegen eben vor dem Mutterschutz des vorigen Kindes