Muss AG nach Tarif zahlen?

Hallo

Ich komme irgendwie nicht weiter…
AG ist weder in Gewerkschaft noch Sozialkasse, noch sonst irgendwo angemeldet.

Ich habe einen „normalen“ Arbeitsvertrag mit Stundenlohn, Urlaub etc vorgegeben von AG.

Nun ist es allerdings so, dass die Verträge in meiner Branche als allgemeinverbindlich gelten.

Bedeutet das nun, mein AG müsste mir eigentlich den Tatiflohn zahlen und auch so viel Urlaub geben und alles weitere wie in den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen steht?

Oder nur den darin angegebenen Mindestlohn?


Ich hoffe mir kann jemand helfen 🙈

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Wenn das ein eigenständiger Betrieb ist, kann er machen wie er es möchte.
Nur die allgemeinen Gesetz zu zb Arbeitszeit, Urlaubsanspruch, etc müssen eingehalten werden.
Bei der Bezahlung ist das Mindestlohn

An einen Tarif kann der AG sich anlehnen oder orientieren. Muss er aber nicht

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Okay
Bedeutet aber aufgrund der allgemeinverbindlichkeit, dass er sich dann auch an das dort angegebene Urlaubsgeld halten muss?

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Urlaubsgeld?
Das steht doch einem privaten Betrieb frei, was er für seine Mitarbeiter ausgeben will und kann.

Was genau ist denn dein Problem? Was ärgert dich?

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Tarifverträge sind erstmal nur für die Tarifpartner verbindlich. Das sind auf Seiten der Arbeitgeber die Arbeitgeberverbände, auf Seiten der Arbeitnehmer die Gewerkschaften. Erst wenn das Bundesministerium für Arbeit den jeweiligen Tarifvertrag für allgemeinverbindlich erklärt, ist er für eine ganze Branche bindend. Das passiert aber eher vereinzelt.
Hier findest Du eine Liste der allgemeinverbindlichen Tarifverträge. Du kannst ja mal schauen, ob der Tarifvertrag, auf den Du Dich beziehst, darunter ist.
https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/Arbeitsrecht/ave-verzeichnis.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Grüsse
BiDi

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Hallöchen

Also ich bin Maler- und Lackierer.
Diese gehören, wenn ich das jetzt richtig verstanden habe zu den allgemeinverbindlichen Tarifverträgen.

Meine Frage ist nun, welchen Lohn er genau zahlen muss?

Den dort angegeben Branchen Mindestlohn oder den Ecklohn?

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In der Liste, die ich verlinkt habe, sind es wenige Tarifverträge, die im Maler- und Lackiererhandwerk für allgemeinverbindlich erklärt wurden. Die meisten sind schon ziemlich alt (1995 - 2012) und der aktuellste bezieht sich nur auf eine zusätzliche Altersvorsorge. Der neueste Tarifvertrag ist anscheinend nicht allgemeinverbindlich und damit muss Dein AG den auch nicht umsetzen.
Wenn Du es ganz genau wissen willst, erkundige Dich bei der Gewerkschaft.

Grüsse
BiDi

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