Weniger Elterngeld in 3. Lebensmonat wegen Mutzerschaftsgeld

Hallo!

Ich habe am Freitag Elterngeld Bescheid bekommen wo steht dass ich für 3. Lebensmonat 500 € weniger Elterngeld bekomme als andere 9 Monaten.
Ich habe L-Bank angerufen und dort ist mir erklärt dass an AOK Bescheinigung steht ich war in Mutterschutz von 15.11. bis 21.02.
ET war 28.12., aber mein Sohn ist am 14.12. geboren. Geburtsurkunde habe ich deme schon geschickt, in AOK und Geld schon in Dezember bekommen, aber mein Arbeitgeber hat Datum richtig angepasst und laut des ich war in Mutterschutz von 2.11. Bis 8.2.2023. 6 wochen vor Entbindung und 8 nach. Was ist richtig. Und dafür habe ich von mein AG in Februar Geld für die 8 Tagen bekommen, nicht 21. Aber L-Bank, bzw Eltermgeldstelle sagt es war bis 21. und ich sollte mich an AG wenden. AG sagt ich soll AOK kontaktieren, AOK sagt ich soll L-Bank... und so in Kreis.
Ich hatte keine Einkommen diese paar Tagen, von 8.-21.2
Aber LBank hat mir Geld abgezogen. Was kann ich tuun? Die haben mir 500 abgezogen, obwohl ich sollte von dene noch diese differenz von 8. bis 14.bekommen.
Für mein erstes Kind, zum Beispiel, die tag nach ET geboren ist, habe ich sogar für 2 Lebensmonat 50 euros bekommen von Lbank. Für diese 1 Tag die ich "ohne' Einkommen war.

Bearbeitet von MSS14
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Also, erste 8 wochen nach Entbindung gehören noch unten Mutterschaftsgeld und ich habe 13 euros von Aok plus zuschuss von mein Chef bekommen. Weiss nicht ob AOK muss dann Datume auch anpassen? Was ist wenn Jemand bringt Kind auf Welt ein Monat früher? Sowieso Geld von Kranlenkasse ist in Voraus ausbezahlt und die sollen nur Datume einpassen. Betrag ändert sich nicht ob da steht von 2.11.bis 8.2. Oder von 15.11 bis 21.2. Nur AG muss mehr zahlen, was ist auch quatsch weil Kind ist geboren am 14. Und Mutterscaftsgeld sollte mit 8.2. Fertig sein.

Bearbeitet von MSS14
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Ich verstehe es nicht ganz.
Also wenn dein Kind früher kommt, dann bekommst du entsprechend der Tage länger auch mutterschaftsleistungen - sprich 8 Wochen + die Tazge, die das Kind früher kam. Also in deinem Fall 2 Wochen. Das heißt, du bekommst 10 Wochen nach der geburt noch mutterschaftsleistungen, die dann in den 3 Monat reichen und dementsprechend weniger elterngeld im 3. Monat. Das ist so korrekt.

Hast du zu wenig mutterschaftsleistung bekommen?
Die KK zahlt normalerweise die 6 Wochen vor der Geburt einmal und dann nochmal für 8 Wochen nach der geburt - sprich das Geld solltest du korrekt dem Anspruch entsprechend bekommen haben.

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Das ist vollkommen korrekt! Du hast ja die Bescheinigung der AOK, dass heißt die haben dir Mutterschaftsgeld gezahlt!

Dein AG handelte völlig falsch und muss den AG-Zuschuss ebenso bis zum 21.2. zahlen, hier schriftlich nachfordern. Somit hast du sogar mehr Geld für die Zeit bekommen. Und da dein Mutterschutz bis in den 3. Lebensmonat des Kindes hineinging und das Mutterschaftsgeld aufs Elterngeld angerechnet wird bekommst du eben für den 3. Lebensmonat weniger Elterngeld.

Wenn dein AG sich querstellt solltest du übrigens das der Krankenkasse mitteilen, die können ihm das nochmal erklären.

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Dein Arbeitgeber hat einen Fehler gemacht. Er darf nicht einfach deinen Mutterschutz verkürzen oder verschieben. Dein Mutterschutz hat doch am erst am 15.11. begonnen und nicht am 2.11. du hast doch da noch gearbeitet und Gehalt für die Arbeit erhalten...

Du hast 6 Wochen vor dem VET und 8 Wochen nach der Geburt. Kommt das Kind vor dem VET wird der Mutterschutz der vorher nicht genommen wurde trotzdem nach der Geburt drangehängt so das du immer auf die 14 Wochen kommst.

Leg deinem AG folgenden Gesetzespassus vor:
https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html
-> "Bei vorzeitiger Entbindung verlängert sich die Schutzfrist nach der Entbindung nach Satz 1 oder nach Satz 2 um den Zeitraum der Verkürzung der Schutzfrist vor der Entbindung nach Absatz 1 Satz 4"

Dein Kind kam 14 Tage vor dem ET damit verlängert sich dein Mutterschutz nach der Geburt um die nicht genommene Mutterschutzzeit und geht trotzdem bis zum 21.2. Dein Mutterschutz

Kommt dein Kind nach dem VET dann verlängert sich dein Mutterschutz sogar, daher hast du beim 1. Kind auch anteilig für den 2. Lebensmonat noch Elterngeld bekommen, da dein Mutterschutz nach der Geburt genau 8 Wochen war und dein EG damit am Ende des 2. Lebensmonats begann.

Sprich mit dem Arbeitgeber, er soll sich da kundig machen und ggf mit den Stellen (AOK, Steuerberater, seinem Rechtsanwalt) sprechen die werden ihm das auch erklären können, das seine Verschiebung des Mutterschutzes falsch ist.

Wenn das alles nicht klappt kannst du nur den fehlenden Zuschuss zum Mutterschaftsgeld vom 8.2.-21.2. per Arbeitsgericht einklagen. Die AOK und die L-Bank sehen das korrekt

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Vielen dank an Erklärung und Antworten. Jetzt verstehe ich es.
Ich war aber in Beschäftigungsverbot ab 30.Woche, dann weiß ich nicht wie das ist in mein Fall, aber ich rufe nochmal an mein Arbeitgeber.
Es war geplannte Kaiserschnitt bei mir. Aber wir (Artzt und ich) haben erst am 10.12. Termin und Entscheidung gemacht. Und ich habe dann gleich AG und Krankenkasse informiert. AG hat dann einfach in System für Lohn für Dezember Datum reingetragen und Mutterschutz ab 2.11. In system gemacht und hat mir sogar von dezember lohn geld abgezogen für november.
Ich bin einziege Frau in Firma, er kennt sich damit bestimmt nicht aus und hat Fehler gemacht.
Vielen dank nochmal.

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Beschäftigungsverbot spielt keine Rolle, den Fehler muss der AG korrigieren.

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