Zählt die Zeit im Mutterschutz als Arbeitszeit?

Hallo ihr Lieben,

ich wurde im Internet nicht wirklich fündig und wollte mal hier fragen, wie das bei euch der Fall war.

Ich stelle mir die Frage, ob die 6 Wochen Mutterschutz vor ET und die 8 Wochen nach der Geburt auch als Arbeitszeit gezählt werden? Werden diese für die Berechnung des Elterngeldes als Arbeitsmonate berücksichtigt oder fallen diese weg? Oder werden diese als Elternzeit gezählt? Ich bin gerade ganz durcheinander mit den ganzen Begrifflichkeiten. Wie sah das bei euch aus? Ohne die Zeit im Mutterschutz würde ich nämlich nur 9 Monate gearbeitet haben. Ich befinde mich im öffentlichen Dienst.

Liebe Grüße 🥰

Bearbeitet von VND-
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Mutterschutz wird ausgeklammert. Ich hab den Antrag online gestellt und da wurde explizit angegeben, welche Entgeltabrechnungen ich einreichen muss. Mein MuSchu startete im Januar 23 und ich musste die Abrechnungen von Januar - Dezember 22 einreichen. Aber soweit ich weiß kann dieser auch unter bestimmten Umständen mit eingerechnet werden.

Bearbeitet von Inaktiv
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Der Mutterschutz wird ausgeklammert, du kannst aber den Monat in dem zu in den Mutterschutz gehst noch anteilig mit einrechnen lassen. Also wenn du z.B. am 15.6. in Mutterschutz gehen würdest, kannst du den Lohn vom 1. bis 14.6. einfließen lassen.
Wie genau das funktioniert weiß ich leider noch nicht, ich werde es aber auch so machen weil ich vor einem Jahr nur 20% gearbeitet habe und jetzt Vollzeit

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Nein, das funktioniert nicht mit dem Monat anteilig.

Bearbeitet von verena43
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Ich denke schon, siehe Bild, mittlerer Abschnitt. Ist von der Seite der L-Bank.

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Hi, wie das vor der Geburt rechtlich genau ist, kann ich dir grade nicht genau sagen, sondern nur berichten, wie es bei mir war.
Die 8 Wochen nach der Entbindung zählen als ElternZEIT, daher müsste man nach einem Jahr ElternZEIT auch am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen.
Ich habe im ersten und zweiten LM auch kein ElternGELD bekommen, sondern erst ab dem dritten, da vorher das Mutterschaftsgeld von KK und Arbeitgeberzuschuss aufs Elterngeld angerechnet wurden.
Berechnungsgrundlage laut Bescheid: Bei mir war es so, dass ich in den 12 Monaten VOR der Entbindung in 2 Monaten kein Einkommen hatte, daher ist das durschnittliche monatliche anzurechnende Einkommen geringer, dementsprechend geringer war dann das Elterngeld.
Edit : Da man freiwillig bis zur Entbindung weiterarbeiten darf, gilt wohl die Zeit vor der Entbindung, trotz MuSchu als Arbeitszeit.

Arbeite auch im öffentlichen Dienst aber als Angestellte.

Ich hoffe ich konnte dir helfen.
LG Ghost mit ❤️ 11 Monate

Bearbeitet von GhostSitter
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„ElternZEIT, daher müsste man nach einem Jahr ElternZEIT auch am 1. Geburtstag des Kindes wieder arbeiten gehen.“

Naja, das gilt ja nur, wenn man nur 1 Jahr nimmt(bei 2/3Jahren dementsprechend 2./3. Geburtstag) Mann muss aber eh keine ganzen Jahre nehmen.

Den Mutterschutz vor der Geburt kann man nur in die Berechnung hinein fließen lassen, wenn man auch tatsächlich arbeiten geht!

Bearbeitet von verena43
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Das war ein Beispiel...

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Okay, es steht schon überall im Internet auf z. B. der offiziellen Seite des Bundesministeriums für Familie und hier echt viel verständlicher als im Gesetz.

Zur Berechnung des Elterngeldes zählen die 12 Monate vorm Mutterschutz. Da du im Mutterschutz vor der Geburt arbeiten darfst kannst du das machen, dann zählen diese auch zur Berechnung.

Elternzeit fängt nach dem Mutterschutz an, da allerdings dessen Länge mit einberechnet wird musst du , wenn du ganze Jahre Elternzeit nehmen willst immer am Geburtstag des Kindes wieder arbeiten. Allerdings muss man keine glatten Jahre nehmen.

Elterngeld bekommst du im Anschluss an den Mutterschutz und zwar auch anteilig für den Monat in dem der Mutterschutz endet. Beantragen musst du es trotzdem ab Geburt.

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Hey!
Ich arbeite auch im Öffentlichen Dienst. Bin Beamtin.
Meine erste Tochter wurde im Juni 2020 geboren. Ich hatte die Bescheinigungen von Juni 2019 bis Mai 2020 abgegeben - wurde dann aber nochmal angeschrieben, dass ich auch Juni 2020 abgeben müsste, da der Monat auch in die Berechnung einfließt. Ist vielleicht bei Beamten anders als bei Angestellten. Ich habe ja auch keine Mutterschutzgeld bekommen. Mir wurden meine Bezüge einfach weitergezahlt während der Mutterschutzzeit. Vielleicht macht das also einen Unterschied. Bist du Beamtin? Bekommst du überhaupt Mutterschutzgeld?

Der bearbeite Elterngeldantrag kam recht flott zurück und dem konnte man entnehmen, dass der Juni bis zum Geburtstag der kleinen in die Berechnung eingeflossen ist. Vermutlich liegt das aber wirklich nur daran, dass ich als Beamtin kein Mutterschutzgeld bekommen habe.

Ansonsten kannst du das auch bei der Elterngeldstelle deines Landkreises nachfragen.