Frage zu Elternzeit/Mutterschutt

Hallo zusammen,

es gibt ja den Satz „die Mutterschutzfrist wird auf die Gesamtdauer der Elternzeit angerechnet“.

Was bedeutet das? Wenn der berechnete ET der 15.06.2023, ab wann startet dann die Elternzeit Bzw. Ab wann muss ich die beantragen? Ab dem 15.06.2023 oder erst 8 Wochen später ab dem 15.08.2023 (da 2 Monate Mutterschutz)? Und für welchen Zeitraum kriege ich dann Mutterschaftsgeld? Ich verstehe es einfach nicht….

Muss die Elternzeit jetzt bei meinem Chef beantragen und hab keinen Plan, AB WANN.

P.S. Komme aus BADEN Württemberg.

Grüße
Sara

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Als normale Angestellte beginnt Deine Elternzeit am 15.08.23, wenn das Kind am 15.6. geboren wird. Es zählt das Geburtsdatum, nicht der errechnete ET.

Du bekommst 6 Wochen vor ET und 8 Wochen danach Mutterschutzgeld. In Summe 14 Wochen.

Bis Ende Mutterschutz (also 8 Wochen nach ET) giltst Du als berufstätig, aber im Beschäftigungsverbot. Bekommst dafür Urlaubstage, Gehalt, etc.

Elterngeld kannst Du übrigens erst ab Geburt beantragen, weil da das echte Geburtsdatum relevant ist.

Du hast dann bis 14.08.24 Elternzeit mit Elterngeld. Wenn Du länger Elternzeit haben möchtest, musst Du auf Elterngeld verzichten oder zB das Elterngeld halbieren und dafür auf 2 Jahre strecken.

Bearbeitet von Inaktiv
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Wenn das Kind am errechneten ET, dem 15.06. kommt, geht der Mutterschutz bis zum 10.08.

Der Bezugszeitraum bei reinem Basiselterngeld endet am 14.06.2024, genau wie das erste Jahr Elternzeit. Sicher ist es möglich, bis zum 14.08. mit Elterngeldbezug in Elternzeit zu sein, dann sind aber 14 der 36 Elternzeitmonate verbraucht, und wenn für die ganze Zeit Elterngeldbezug gewünscht ist, müssen einige Monate Elterngeld plus beantragt werden.

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Sie muss nicht auf EG verzichten. Sie kann auch 2 oder 3 Jahre in Ez gehen. Nur gibt es im 2 oder 3 Kahr nichts mehr. Wenn sie normal EG bezieht.
Wenn sie EG plus nimmt, gibt es das bis zum 20 Monat.

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Du musst die länge elternzeit bis eine Woche nach der geburt deinem AG mitteilen - 7 Wochen vor Beginn. Jetzt musst du also gar nichts deinem AG mitteilen.
Trotzdem zählen die 8 Wochen mutterschutz zur elternzeit, sodass du bei einem Jahr elternzeit am 1. Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten musst.
Du kannst aber auch 1 Jahr und 1 Tag in elternzeit gehen.

Mutterschaftsleistungen bekommst du 8 Wochen nach der geburt. Kommt dein Kind früher zur Welt, werden die fehlenden Tage der 6 Wochen vor der Geburt noch auf die 8 Wochen drauf geschlagen. Kommt dein Kind nach ET, bekommst du auch 8 Wochen noch weiter mutterschaftsleistungen + die Tage, die es zu spät kam.

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Die Elternzeit beginnt nach dem Mutterschutz, allerdings wird dessen Länge mit einberechnet.Bei der Anmeldung (bei deinem AG, aber erst nach der Geburt) ist aber das Enddatum wichtig. Bei ganzenn Jahren ist immer der Geburtstag des Kindes der erste Arbeitstag.

Du schreibst einfach:“.,, im Anschluss an die gesetzliche Mutterschutzfrist bis zum xx.xx.xx (hier das gewünschte Datum)..,“