Mutterschutzgeld bei Abbruch

Hi Leute,

ich hatte vor kurzem einen Abbruch wegen einer T 21. Leider war der Abbruch erst in der 21. SSW und die Kleine wurde lebend geboren, wog aber nur 247g, verstarb aber innerhalb von 2 Stunden.

Nun denn, im KH wurde mir daraufhin gesagt, dass ich nun im Mutterschutz gehen muss und haben mir eine Bestätigung gegeben.
Ich hab die meinem AG eingereicht und der sagte, dass ich 18 Monate Mutterschutz hab.

Nun denn, hab ich Anfang des Monats gemerkt. dass mein AG mir nicht mein volles Gehalt ausgezahlt hat. Ich war verwirrt, dann fiel mir ein, dass die KK ja auch einen Teil dazugibt. Also meine KK angeschrieben und angerufen und von den kam dann das:
Mir stünde weder Mutterschutz noch Mutterschaftsgeld zu und selbst wenn, müsste ich nicht in den Mutterschutz.

Was meint ihr? Ich hatte das ganz anders verstanden.

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Hallo du,

ich weiss es leider nicht. Du bekommst bestimmt noch gute Unterstützung hier.

Ich wollte dir einfach nur sagen, dass es mir leid tut. Fühl dich gedrückt.

Viele Grüße ❤️

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Zunächst erstmal möchte ich dir mein Beileid zu eurem Verlust aussprechen.

Wenn der Abbruch als Abbruch zu werten ist, hat die KK leider recht, da du noch vor der 24. SSW warst bzw. euer Kind weniger als 500g gewogen hat:

https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/mutterschutz/welche-regelungen-gelten-bei-fehlgeburt-totgeburt-oder-schwangerschaftsabbruch--125128

Ich denke mal, dein Arbeitgeber hat die Geburt als Frühgeburt gezählt. Das ist voraussichtlich aber nicht richtig. Was steht denn in den Krankenakten? Habt ihr eine Bescheinigung? Danach müssen sich die Krankenkasse und dein Arbeitgeber richten.

Bei einem Abbruch hast du keinen Mutterschutz und wirst, wenn du aufgrund der Psyche nicht arbeitsunfähig bist, leider normal arbeiten müssen.

Ich würde in den Unterlagen vom Krankenhaus nachschauen, was dort steht und dann nochmal mit dem Arbeitgeber (oder der KK - je nachdem) reden.

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Im Link den du gepostet hast, geht es nur um tot geborene Kinder. Das Kind der TE hat nach der Geburt noch 2 Stunden gelebt.
Bei profamilia gibt es ein pdf in dem steht, dass bei Lebendgeburten SSW und Gewicht irrelevant sind, es folgt immer der volle Mutterschutz.

Es gibt ja sogar Kinder, die vor 24+0 und mit unter 500g geboren wurden und leben, sogar erwachsen werden.
Es kann aber Sonderregelungen geben, falls es als Abbruch und nicht als eingeleitete Geburt gewertet wird.

Ich fürchte, so einfach ist es also nicht. Wenn das Krankenhaus aber eine Frühgeburtsbescheinigung ausstellt, müsste sich meiner Meinung nach auch die Krankenkasse daran halten!

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Ja, das ist halt die Frage, wie man die Lebendgeburt wertet. Vielleicht hat die TE sich auch etwas unglücklich ausgedrückt mit dem Abbruch und es war kein durch Medikamente ausgelöster Abgang. Rechtlich ist sie an einem Grenzbereich zwischen beiden und ich vermute keiner der Beteiligten wusste in dem Moment zu 100%, wo er die Grenze ziehen soll.

Ich würde aber auch die Lösung darin sehen, was das KH geschrieben hat. Die Ärzte bewerten ja das Geschehen und solange das nicht offensichtlich an den Haaren herbeigezogen ist, muss sich nach meinem Empfinden (rechtlich nicht geprüft) die Krankenkasse an diese Einschätzung halten.

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Hallo, das tut mir echt leid, fühl dich gedrückt.

Leider hat die Krankenkasse recht, dir steht kein Mutterschutz zu, da die Geburt vor der 24. SSW war und das Gewicht unter 500 Gramm betrog. Dir steht leider nur der besondere Kündigungsschutz zu. Aber lass dich erstmal krankschreiben, du bekommst ja bis 6 Wochen normale Entgeltfortzahlung.

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Da es eine Lebendgeburt war steht dir vollumfänglich Mutterschutz inkl Mutterschaftsgeld zu. Lass dir den Geburtsbericht der Klinik aushändigen bzw die Lebendgeburt bescheinigen und leg das der Krankenkasse vor. http://www.schmetterlingskinder.de/index.php?type=special&p=articles&id=14&area=1
(rechtliche Einordnung https://www.juraforum.de/gesetze/pstv/31-lebendgeburt-totgeburt-fehlgeburt )

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Hi smokefighter,

danke für deine Antwort. Ich habe mir schon die Geburts- und Sterbeurkunde vom Standesamt zuschicken lassen und es der KK vorgelegt.
Die beißen sich extrem an dem Gewicht fest. Ich hab den auch zu erklären versucht, dass es ja eine Lebendgeburt war und daher das Gewicht irrelevant ist. Die MA heute am Telefon war auch sehr verständnisvoll. Die letzte Woche meinte, sie und ihr Vorgesetzter sehen es nicht so, dass mir da Mutterschutz und -Geld zusteht. Mal sehen was sie nun entscheiden wo sie die zusätzlichen Unterlagen haben.

Leider stand im vorläufigen Arztbericht, dass es eine Stille Geburt war und da hats auch nicht geholfen, dass mir die Klinik die Bescheinigung über ein Frühchen für den AG mitgegeben hat.