Elterngeld bei gutem Verdienst

Hallo Forum

Ich habe mich nun mit dem Elterngeld versucht auseinanderzusetzen und muss nun doch nochmal hier nachfragen, weil mir meine aktuelle Lesart sehr nachteilig erscheint und ich hoffe hier einige Denkfehler zu haben. Vielleicht gibt es hier Profis die damit schon Erfahrung gemacht haben und ihr könntet das auf Plausibilität prüfen:

Betriebsrente, Boni und Jahressonderzahlungen werden nicht angerechnet. Das wäre vorteilhaft.

Dienst-KFZ wird angerechnet, beim Homeoffice während Elternzeit mit 1% BLP ohne Entfernungskilometer.

Es wird nicht mit dem tatsächlichen Gehalt gerechnet, sondern mit der "Nettogehaltsgrenze" von 2770 Euro welche zu 1800 Euro Maximalelterngeld führt. Also wird der Zuverdienen nicht vom tatsächlichen Netto sondern den 2770 abgezogen.

GKV für Mutter und Kind muss vom Elterngeld bezahlt werden, wenn man über der Beitragsbemessungsgrenze war.


Beispielhaft:

8.000 brutto
+ 900 KFZ
- 100 Pauschbetrag
-----
= 8800 Brutto
- 2340 Steuern
- 158 Soli
- 880 (10%) RentenV
- 176 (2%) ArbeitslosenV
-------
= 5246 Elterngeldnetto welches auf 2770 Euro gedeckelt wird.

Elterngeld
65% * 2770 = 1800 Euro
- 207 GKV Mutter
- 207 GKV Kind
-----
= 1386 Euro Elterngeld anstatt 1800 Euro.

Kann das sein?


Das ganze dann mit Elterngeld Plus:

3200 Euro (40% Beschäftigung)
+900 KFZ
-----
= 2650 Euro netto (Berechnung mit KFZ als Gehalt auf brutto-netto-rechner Seite)

2770-2650=50
65% & /2
= 150 Euro Mindestbetrag Elterngeld Plus

+ 1750 Netto (Abzug KFZ) durch Einkommen
- 207 Euro GKV Kind.

~ 1700 Euro mit 40% Beschäftigung, d.h. die Arbeit ist nur 300 Euro wert?


Sowohl Basiselterngeld als auch Elterngeld Plus scheinen weniger staatliche Förderung zu sein als ich erwartet hatte.

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Bei einem solchen Einkommen sollte es auch möglich gewesen sein, VOR der EZ was wegzusparen, wenn man mit der Summe nicht auskommt.
Nicht böse gemeint. Abe andere arbeiten 40 Stunden/Woche für diese Summe.

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Bist du freiwillig gesetzlich versichert? Bist du verheiratet? Ist der Vater pflichtversichert?

Wenn du vorher freiwillig gesetzlich versichert warst, der Vater pflichtversichert ist und ihr verheiratet seid, müsstest du meiner Meinung nach in die kostenlose Familienversicherung wechseln können während des EG Bezugs.

Wenn nicht, hast du leider Recht, dann müssen die Beiträge für die KV selbst bezahlt werden.

Die andere Antwort finde ich übrigens ziemlich daneben. Wenn man viel verdient, hat man i. d. R. auch eine längere Ausbildung/Studium, Verantwortung, längere Arbeitszeiten usw. Kein AG schenkt einem das Geld sondern man verdient es sich. Und es steht ja jedem frei, das gleiche zu lernen und auch so viel zu verdienen. Aber nein, zu aufwändig, zu schwer, passt nicht zu einem. Na also, dann nicht beschweren. Ich finde diesen Neid furchtbar.
Und da es sich beim EG nicht um eine Art "Sozialhilfe" handelt, finde ich es auch unfair, dass es schon in so einer niedrigen Höhe gedeckelt wird und die KV auch noch davon bezahlt werden muss. Diejenigen, die vorher so ein hohes Einkommen haben, zahlen auch entsprechend hohe Beiträge in alle Sozialkassen ein. Eine Deckelung ob Höhe der Beitragsbemessungsgrenze wäre wohl fairer...

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„Wenn du vorher freiwillig gesetzlich versichert warst, der Vater pflichtversichert ist und ihr verheiratet seid, müsstest du meiner Meinung nach in die kostenlose Familienversicherung wechseln können während“

Sie könnte sogar in ihrer eigenen Versicherung beitragsfrei bleiben, wenn die Voraussetzungen für eine Familienversicherung gegeben sind.

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naja, also der verdienst korreliert nicht immer mit der Länge der Ausbildung und/oder der getragenen Verantwortung oder der längeren Arbeitszeit.--Ich habe 5 Jahre studiert sowie nochmals 5 Jahre die für meinen Beruf notwendige Psychotherapieausbildung gemacht und verdiene nun in einer Privatklinik noch nicht einmal Stufe der entsprechenden TVÖD-Entgeldgruppe...

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Tja, liebe Rassel, Kinder muss man sich eben leisten können !

Falls Du wirklich 5.000 Euro Netto hast, würde ich mal jeden Monat 3.500 Euro auf die Seite legen, und erst dann loslegen, wenn Du das Gefühl hast, das Du 10 Monate, bei 1.800 Euro, daheim bleiben kannst.

Mein Mann hat tatsächlich bei dem Netto von 1.800 Euro, eine 40 Std. Woche, und einen einfachen Arbeitsweg von 57 km. Speditionskaufleute, egal mit wie viel Weiterbildungen, verdienen Deutschlandweit nicht die Welt.

Ich würde bei DEM Einkommensverlust, wirklich nochmal stark in mich gehen, ob es nicht auch 2 Katzen tun, anstatt ein Kind.

Alles Gute

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Netto und Elterngeldnetto sind 2 paar Schuhe. Deshalb habe ich auch die Rechnung dargestellt.

Beim Elterngeldnetto fehlt der Abzug des Dienstwagens und die GKV.

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Was ist denn das für ein unfreundlicher und unsachlicher Kommentar, braucht es den wirklich? Triggert der Beitrag da irgendwie? Die Frage ist völlig legitim...

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Oh man, die Kommentare wieder. Bei euren gutverdienenden Männern heißt es hier im Forum regelmäßig: "Nein, dass mein Mann in Elternzeit geht und nur 1800 EG bekommt, können wir uns nicht leisten". Beschwert sich eine Frau darüber, wird sie angegangen. 🤦

@TE: Es ist im Prinzip egal, wie du es rechnest, ab einem bestimmten Gehalt gibt es trotzdem nur 1800 Euro Basiselterngeld bzw. 900 Euro EG+. Das ist so und wirst du nicht ändern können.

Beim EG+ gibt es bestimmte Hinzuverdienstgrenzen, bis zu denen du ohne Anrechnung hinzuverdienen kann. Das Bundesfamilienministerium hat auf seiner Webseite einen Elterngeldrechner. Dort kannst du ausrechnen wie viel das ist.

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Die ganze Rechnerei habe ich jetzt nicht verstanden, aber mir scheint es im Kern darum zu gehen, dass die Deckelung bei 1.800 liegt und bei freiwillig Versicherten davon nochmal die KV runtergeht, bei gesetzlich Versicherten nicht, weil da die KV schon bei der Berechnung des Nettos einbezogen wird, richtig?
Wie das bei der freiwilligen Versicherung ist, weiß ich nicht. Ich bin privat versichert und klar, die PKV musste aus den 1.800 bezahlt werden. Und nach Bezug des Elterngeldes (ich war länger in Elternzeit) hatte ich kein Einkommen, dennoch musste die PKV bezahlt werden. Das kann man durchaus ungerecht finden, zumal es ja nicht nur die Gutverdiener trifft, sondern auch Beamte mit niedriger Besoldung. Aber es ist ja besser als nichts. Wer wenig/durchschnittlich verdient, ist auf das Elterngeld angewiesen. Wer deutlich mehr verdient, kann Rücklagen bilden. Und man weiß es ja vorher.

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Genau,
natürlich wusste ich, dass das Elterngeld auf 1800 Euro gedeckelt ist.

Die Überraschung Nr.1 war für mich nun, dass es nicht 1800 Euro sind, sondern weniger, weil ich scheinbar trotz "Null" Einkommen 2x GKV bezahlen muss.
Da wollte ich nur nochmal hören ob das sein kann.
Ist wohl so und heißt < 1400 Euro Elterngeld bzw. < 500 Euro Elterngeld Plus.


Überraschung Nr. 2 war für mich, dass die Abzüge durch Teilzeitverdienst nicht ausgehend von meinem Netto oder dem Elterngeldberechnungs-Netto ist, sondern die 2770 Euro Kappungsgrenze gilt.
Auch hier wollte ich nachhören ob ich das korrekt verstanden habe.

Da dies tatsächlich so zu sein scheint, ist Teilzeit fast sinnlos. Der "Förderbetrag" wird komplett aufgefressen, da man von fiktiven 2770 netto abzieht.

Erst ab ca. 30% Teilzeit würde ich inklusive 300 Euro EG Mindestbetrag anfangen so viel zu verdienen als wenn ich gar nicht arbeiten würde.
Und egal ob 20% oder 40% TZ, der Zuverdienst war im Rechner immer schädlich und führte zur Mindestsumme 300 Euro EG bzw. 150 Euro EG Plus.
Das ist doch verrückt.


@moulfrau, man darf sich doch wundern, wenn man immer vom möglichen Zuverdienst hört, aber dann nichts hängen bleibt. Das man von den 1800 Euro noch GKV abziehen muss war mir auch neu.
Mit diesem Gehalt ist man auch bei weitem noch nicht reich oder braucht sich um Geld keine Gedanken mehr zu machen.

Bearbeitet von Rassel
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"Die Überraschung Nr.1 war für mich nun, dass es nicht 1800 Euro sind, sondern weniger, weil ich scheinbar trotz "Null" Einkommen 2x GKV bezahlen muss."

Das Baby ist in der GKV kostenfrei mitversichert, auch wenn du freiwillig gesetzlich versichert bist.

Aber ja, die 200 Euro für die GKV hatte mich in meiner ersten Elternzeit auch überrascht...

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Nein..du hast kein Denkfehler.

Mein Partner hat 2 Monate elternzeit genommen. Durch die KK und den Firmenwagen hatte er weniger Elterngeld als ich. Arbeiten tut er ja noch 30 Jahre - daher darf er auch 2 Monate mit seinem Kind verbringen und es ist ja immernoch besser als nichts..

Das war uns von Anfang an bewusst und wir haben es bewusst so gemacht.
Ich habe mittlerweile EG+ und arbeite 10 Stunden die Woche - anrechnungsfrei.

Wir sind halt Besserverdiener 🤷‍♀️

Schade finde ich nur, das alles angepasst wird - hier und da inflatioooon - aber das elterngeld bleibt gleich.

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Hi von einer auch gutverdienenden Frau ;)
Hier ein Tipp wie du deine Krankenversicherung nicht während der EZ zahlen musst. Der Trick ist, du musst wieder in die gesetzliche Pflichtversicherung rutschen. Du meldest nach dem Mutterschutz Teilzeit an. Sprich mit deiner Personalabteilung und der gesetzlichen Krankenversicherung wie lange du Teilzeit arbeiten müsstest und ob das gleich im Anschluss an den Mutterschutz geht. Und du müsstest dann für den Monat dann EG Plus beantragen, das evtl. angerechnet wird. Aber nachdem du wieder gesetzlich Pflichtversichert bist, hörst du wieder mit der Teilzeit auf und bleibst trotzdem beitragsfrei während deiner restlichen EZ.

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Bitte erkundige dich bzgl der Beiträge für die KV noch mal bei deiner Versicherung. Ich habe jetzt nicht ganz genau heraus gelesen, ob du verheiratet bist? Falls ja und dein Mann pflichtversichert in der GKV, kann es sein, dass du beitragsfrei bist. Mein Mann verdient auch über der BBG, war aber während der Elternzeit beitragsfrei versichert, da ich zu dem Zeitpunkt pflichtversichert in der GKV war und damit die Voraussetzung zur Familienversicherung gegeben war.

Bearbeitet von Hexi
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Bei uns war es auch so. Ich pflichtversichert, mein Mann freiwillig gesetzlich und die Kinder bei mir in der Familienversicherung. Wir haben nichts selbst gezahlt.

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Hallo,

ja, das ist richtig und du kannst max. bei der KV noch sparen, wenn du verheiratet und dein Mann gesetzlich versichert ist. Und wenn du deinen Dienstwagen für den Zeitraum abgibst.

Aber deine Entrüstung über die "geringe" Unterstützung teile ich nicht.

Beim ersten Kind gabs bei mir 400 EUR, das Elterngeld wie heute gab es noch nicht. Damals hatte ich einen sehr niedrigen Verdienst und das war wirklich hart.

Beim zweiten Kind bekam ich den Höchstsatz Elterngeld, was aber nur 1/3 meines Gehalts war. Und ich war sehr dankbar dafür.

Meinen Dienstwagen habe ich für die Zeit abgegeben, wohin hätte ich fahren sollen mit Baby? Die Abzüge waren mir echt zu hoch.

Ich finde es irgendwie immer nicht richtig, dass selbst Sehr-Gut-Verdiener sich über die Höhe des Elterngeldes monieren. Da hat man i.d.R. genug Einkommen, um vorher zu sparen. Und in der Elternzeit seinen Lebensstandard zu senken (Versicherungsbeiträge pausieren etc). In meinen Augen ist es sehr viel Geld, das man sich entgegen früherer Zeiten einfach abholen kann.

Alles Gute und LG
NoName2