Meldepflicht beim Jobcenter im "Erziehungsurlaub"?

Guten Tag!

Ich habe eine wichtige Frage...
...und zwar lebe ich momentan von den SGB II Leistungen und mein Kind ist genau 1 Jahr alt.

Vor ca. 1 Monat schrieb mich meine Sachbearbeiterin an und bat mich um einen Telefontermin, um meine -berufliche Situation- zu besprechen. Unter dem Text stand, dass ich diesen Termin gerne absagen kann, wenn ich momentan noch keinen Kontakt durch das Jobcenter wünsche (da ja in "Elternzeit", darum geht es)...
Ich rief dort bei dieser Hotline nett an und habe den Termin offiziell also abgesagt mit besagtem Grund.

Nun finde ich einen recht gesäuerten Brief von ihr im Briefkasten, das ich auch im Erziehungsurlaub eine Meldepflicht im Abstand von 6 Monaten hätte, wo ich zu persönlichen Gesprächen bzw. Telefongesprächen heran gezogen werden darf.

Mir ist das aber so gar nicht nicht bekannt...
Und vorallem sagte genau die Sachbearbeiterin in meiner Schwangerschaft ganz lustig "Na, dann haben Sie ja jetzt 3 Jahre Ruhe von uns, hahaha"...
Ich war diejenige, die sagte, dass ich nicht plane, 3 volle Jahre mit dem Kind zu Hause zu bleiben, sondern gerne schon früher eine Umschulung machen würde.
(ist das vielleicht der springende Punkt?)


Eine Bekannte ist auch in der gleichen Situation und sagt, man kontaktiere sie überhaupt nicht, bis ihr Kind 3 Jahre erreicht hat.

Ich bin jetzt leicht verwirrt und frag mich, ob es vielleicht in die Ecke "Schikane" gehört. Im Fall, weil es mich einzelnd betrifft und nicht alle anderen genauso.

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Die rechtliche Regelung kenne ich nicht.

Aber diese Ablehnungshaltung gegenüber solchen Gesprächen, diese gar als „Schikane“ zu bezeichnen, find ich generell unmöglich.

Sozialleistungen sind nun mal an gewissen Dinge geknüpft. Und ein Gespräch in nem halben Jahr… da bricht niemand n Zacken aus der Krone.

Bearbeitet von LariLemon
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Ich würde es nicht als "Schikane" bezeichnen, wenn dies alle Eltern/Mütter in "Elternzeit" der SGB Leistungen betrifft.
Aber das scheint nicht so zu sein.

Es geht jetzt um die Frage, ob sie das jetzt nur bei mir anwendet um quasi den erhobenen Zeigefinger zu zeigen...Ich verstehe es eben nicht. Deswegen frage ich hier nach.

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Es ist doch nichts dabei sich mit der Arbeitsberaterin über deine berufliche Zukunft zu sprechen gerade weil du eine Umschulung anstrebt.
Man muss nicht 3 Jahre zu Hause bleiben nur weil man es darf

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Nach 1 Jahr ist doch deine Elternzeit vorbei. Dann musst du dich melden. wie willst du dir denn ohne Job und ohne Sozialleistungen mehrere Jahre Elternzeit gönnen? Das können viele berufstätige auch nicht.

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Bis zum 3. Geburtstag des Kindes darf man jede Vermittlung ablehnen, ohne dass Gelder gekürzt werden. Solange bekommt man normal Bürgergeld.
Stimmt, viele Berufstätige müssen vorher wieder anfangen zu arbeiten ABER: Nur für den höheren Lebensstandard. Theoretisch könnte ja jeder einfach bis zum 3. Geburtstag Bürgergeld beantragen statt zu arbeiten, wenn er möchte.

Anschreiben darf das JC natürlich trotzdem, sie dürfen sogar "angesäuert" sein. Na und? Solange nichts kürzen, was sie nicht dürfen, würde ich es ignorieren.

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Ehm nein, die meisten haben dadurch keinen höheren Lebensstandart sondern können gerade so ihre kosten begleichen. Wenn der Mann gerade so viel verdient das man knapp über der Bemessungsgrenze liegt, lebt man teilweise mit weniger Geld als Hz4. Es wird ja nicht mitgerechnet das man z.B. ein Auto braucht um zur Arbeit zu kommen, welches wieder finanziert werden muss etc.
Somit "muss" die Frau ganz schnell wieder arbeiten und da geht es nicht darum hohen Luxus zu haben !

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Ich verstehe die Frage nicht ganz. Elternzeit teilst du deinem AG mit. Du hast also einen Job?

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Man hat auch beim Jobcenter eine Art „elternzeit“

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Unter Schikane würde ich verstehen, wenn man dich wöchentlich kontaktieren würde und dir aus welchen Gründen auch immer, das Geld kürzen würde, "oh siehe da, xy Beleg fehlt noch..."

Aber meinst du nicht, die Leute, die da sitzen, haben bei dem vorhandenen Personalmangel ganz andere Prioritäten und Druck?

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Hallo,

also ich persönlich kenne die rechtlichen Grundlagen zwar nicht genau, aber in meinen Augen handelt es sich nicht um "Schikane", wenn deine Sachbearbeiterin nach 1 Jahr Elternzeit mit dir deine berufliche Situation besprechen möchte. Es ist nunmal so, dass mit der Inanspruchnahme von SGB II-Leistungen auch gewisse Bedingungen geknüpft sind, die du zu erfüllen hast.

Und BTW: Es gibt nicht allzuviele Mütter, die es sich leisten können, länger als 1 Jahr Elternzeit in Anspruch zu nehmen und da finde ich persönlich es völlig legitim, wenn auch SGB II-Empfängerinnen durchaus nach 1 Jahr mal befragt werden dürfen, wie sie sich den beruflichen Wiedereinstieg vorstellen.

Bearbeitet von deichbrise
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Hey!

"sondern gerne schon früher eine Umschulung machen würde."
Dann nimm doch das Gespräch an und plan die Umschulung.
Irgendwann muss es stattfinden und im Zweifel lieber früher als zu spät.
Aus eigener Erfahrung sind Termine mit einem kleineren Kind einfacher als mit einem größeren, das schon läuft.

Liebe Grüße
Schoko

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Ja, es ist durchaus dramatisch. 1 Gespräch führen, weil man Gelder der Allgemeinheit erhält.

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Was ist mit Unterhalt?

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Wieso Schikane?

Glaubst du, die Sachbearbeiterin kennt dich nach einem Jahr Nicht-Kontakt noch persönlich und will dich ärgern?

Da ist im Computer aufgeploppt "Gesprächstermin steht an" also wirst du kontaktiert.
Du lehnst ab - also gibt es den üblichen Brief. Dass der keine freundlich-nette Standartformulierung enthält, ist vermutlich Absicht und wieder nicht persönlich auf dich gemünzt.

Sei doch froh, dass jemand offenbar deinen Satz ernst genommen hat, dass du keine 3 Jahre komplett Zuhause bleiben willst und den Computer entsprechend gefüttert hat.
Der Zeitpunkt ist doch optimal.
Also ein super Angebot. Wenn du es ausschlagen willst - nur zu. Aber warum solltest du? Ich meine hey - die bieten dir Hilfe bei der Jobsuche an. Ist doch prima. Oder?

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Deine Antwort macht von allen hier am meisten Sinn. 🙂

Danke.