Elterngeldberechnung bei zusätzlicher Tätigkeit

Hallo zusammen,
Ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann. Ich bin aktuell Schwanger und möchte meinen Elterngeldantrag schon einmal vorbereiten.
Jetzt habe ich folgende Frage, wie sich das Elterngeld berechnet.
Ich arbeite aktuell in Teilzeit bei meinem Hauptarbeitgeber und habe nebenberuflich noch einen minijob und verdiene dort 260€.
Werden diese 260€ irgendwie mit berücksichtigt bei der Berechnung?
Die 260€ werde ich nach dem Mutterschutz auch weiter verdienen.
Die nächste Frage wäre: Wir wollen das Elterngeld plus beantragen. Die ersten zwei Monate geht dieses aufgrund von Mutterschutz natürlich nicht. Mein Mann möchte gerne zwei Monate Elterngeld oder elterngeldplus beantragen. Bedeutet dieses dass ich nur 20 Monate insgesamt nehmen kann?
Ich finde es einfach alles kompliziert 🙈 beim ersten Kind haben wir nur das normale Elterngeld genommen aber mit dem zweiten möchte ich gerne 2 Jahre zuhause bleiben.

Vielen Dank für eure Tipps.

Liebe Grüße

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Die 260 Euro werden berücksichtigt. Du musst von beiden berufen die Lohnzettel einreichen.

Dir stehen 12 Monate BasisElterngeld zu. 2 Monate (oder auch 3 bei einer frühen Geburt) sind immer basiselterngeld, da du ja mutterschutzleistungen im Mutterschutz bekommst und die als Basiselterngeld zählen.. es bleiben dir also 10 Monate, (oder 9) die du in EG+ umwandeln kannst - also 20 (oder 18) Monate nach dem Mutterschutz.

Dein Mann kann auch 2 Monate nehmen - zusammen habt ihr Anspruch auf 14 Monate. Nimmt nur einer elternzeit sind es nur 12. Will er mehr als 2 Monate nehmen, kannst du dementsprechend weniger Monate nehmen.