Elterngeld und Kleingewerbe

Hallo,

wir üben gerade fürs dritte Kind. Da ich ab ss ins BV komme, würde ich dann gerne ein kleingewerbe anmelden um mich trotzdem etwas auszulasten.

Allerdings hab ich jetzt gelesen, dass wenn ich einen Hauptjob und eine Selbstständigkeit habe das NUR die Selbstständigkeit angerechnet wird. Ich habe in meinem Hauptjob 1600€ netto und bei der Selbstständigkeit wäre es höchstens 200-300€. Werden dann nur diese 200-300€ angerechnet und der Hauptjob nicht??

Wenn das Kind zb im März 2024 kommen würde, welches Jahr würde dann berechnet werden?

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Wie das mit dem Elterngeld aussieht, kann ich dir nicht sagen. Kann mir allerdings nicht vorstellen, dass es so ist, wie du beschrieben hast, da sonst keine Frau mit Kindern oder Kinderwunsch das machen würde.

Je nachdem mit was du dich Selbstständig machen möchtest, solltest du das aber nicht auf die leichte Schulter nehmen. Dazu gehört einiges an Bürokratie und bis man dann tatsächlich Gewinn macht, kann es auch 1-2 Jahre dauern. Du führst dann ein Gewerbe wie alle großen Firmen auch und nutzt nur bei den Steuern die Kleingewerberegelung.

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Hi, wenn das Kind im Jahr 2024 kommt, dann zählt das Jahr 2023 für die Berechnung des Elterngeldes, außer es liegen im Jahr 2023 Verschiebetatbestände (wie z. B. Bezug von Elterngeld für ein älteres Kind bis max zum 14. LM, Bezug von Mutterschaftsgeld,etc.) vor, dann verschiebt es sich auf 2022 usw. Der Überschuss aus deiner Selbstständigkeit (wobei ich eher glaube das es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb handelt, oder hast du vor als z. B. Dozentin zu arbeiten, weil dann wären es Einkünfte aus Selbständiger Tätigkeit) wird natürlich genau wie deine Einkünfte aus deiner nichtselbständigen Tätigkeit gezählt für die Berechnung des Elterngeldes.

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Nein es wäre als virtuelle Assistenz :)
Also wird es mir dazugerechnet zum Hauptjob? Ich lese nur überall das dann nur die „Selbstständigkeit“ gilt.

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Dann sind es Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Es wird natürlich dazu gezählt, aber du müsstest dein Gewerbe jetzt anmelden und jetzt schon Gewinne erzielen, wenn du nämlich 2024 das Kind bekommst, zählt das Jahr 2023, also brauchst du natürlich jetzt die Gewinne + die Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Und vergiss nicht deine Pflichten bzgl. Steuererklärung etc. Wenn man sich da nicht auskennt und das von einem Steuerberater muss man sich ausrechnen ob es sich überhaupt lohnt, was noch nebenbei zu machen.

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