Hallo zusammen, ich schlage mich gerade durch den Finanzdschungel und möchte einmal sichergehen, dass ich alles richtig verstanden habe. Habe leider keine Mütter-Freundinnen, die das alles schon durchhaben.
Also, ich werde voraussichtlich am 28. September entbinden. Mein Mutterschutz geht dann vom 17. August bis 8 Wochen nach der Geburt, also ca. Ende November. In dieser Zeit erhalte ich Mutterschaftsgeld.
Danach beginnt meine Elternzeit. Ich möchte 12 Monate Elternzeit nehmen. Die Elternzeit beginnt nach Ablauf der Mutterschutzfrist, also voraussichtlich Ende November 2023. Ab dann habe ich 12 Monate frei, bis Ende November 2024.
Ich möchte auch 12 Monate Elterngeld beantragen. Auf dieses wird allerdings das Mutterschaftsgeld angerechnet. Das heißt, die Rechnung vom Elterngeld beginnt bereits ab Geburt. Das heißt, Elterngeld erhalte ich nur bis Ende September 2024 und muss dann die letzten zwei Monate der Elternzeit gucken, wo das Geld herkommt.
Ist das alles richtig so zusammengefasst? Oder habe ich irgendwo einen Verständnisfehler?
PS: Mein Mann ist aus dieser Rechnung raus, da er frisch selbstständig ist und einfach weiterarbeiten wird, bzw. selbst einteilen kann, dass er nach der Geburt mehr zuhause ist.
Elternzeit, Elterngeld, Mutterschaftsgeld - stimmt das alles so?
Hallo Jettek,
die Mutterschutzzeit wird auf die Elternzeit angerechnet. Sprich wenn du 12 Monate Elternzeit nimmst, endet diese voraussichtlich Ende September und nicht im November. Es steht dir natürlich frei, auch mehr als 12 Monate Elternzeit zu nehmen.
LG
Alles klar, das heißt, ich nehme 14 Monate Elternzeit. Direkt nach 12 wieder zu starten ist mir einfach zu doll. Vielen Dank für den Hinweis!
Gerne! Du kannst auch zu einem beliebigen Datum wieder starten und musst keine ganzen Elternzeitmonate nehmen.
Statt 12 Monate Basiselterngeld kannst du auch 10 Monate Basiselterngeld und 4 Monate Elterngeld plus beantragen. Nur die Monate in denen du nach der Geburt im Mutterschutz bist musst du Basismonate nehmen.
Ein Punkt der gerne vergessen wird, wenn man nicht direkt zum Kitajahr wieder anfängt zu arbeiten, gibt es dann wirklich eine Betreuung oder musst du bis August/September 2025 dann noch überbrücken?
Ah vielen Dank, das wusste ich nicht. Dachte man muss zwischen Basis und Plus entscheiden.
Ich würde versuchen, einen Kitaplatz ab September 2024 zu kriegen (da beginnt doch das Kita-Jahr?), da ist das Kind dann 1 Jahr, und ich hätte noch zwei Monate frei für Eingewöhnung, schauen wie es läuft, etc. Aber danke für den Hinweis, ist bei mir eher Zufall, dass es so passt, hätte das vergessen!
Das ist unterschiedlich ob August oder September, hängt davon ab wann in der Regel die Schule losgeht. Erkundige dich am besten wie man bei euch einen Kita-Platz bekommt. Das ist sehr unterschiedlich.
Wir haben da auch nicht dran gedacht, bei uns klappt es die Zeit anders zu überbrücken. Aber es kommt öfters vor, dass dannn die Elternzeit verlängert werden muss.
Mein Mann war auch selbstständig bei unserer ersten Tochter! Er hat Anspruch auf 2 Basis Monate bzw. 4 elterngeldplus Monate.
Wenn er reduziert umd "guckt, dass er mehr zu Hause ist" kann er ja Elterngeld beantragen und seinem verdienstverlust damit ausgleichen. Würde ich auf jedenfall mal ausrechnen. Gerade die ersten beiden Monate brauchst du vll. Mehr hilfe und vll. Zwei Monate wo eh viele Feiertage/ geplanter Urlaub ist.
Hallo
Wenn du 12 Monate nimmst, dann must du am 1 Geburtstag deines Kindes wieder arbeiten.
EG inkl. Mutterschaftsgeld bekommst du 12 Monate. Danach habt ihr dann Kindergeld und Einkommen vom Mann.
Willst Du nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten? Falls nicht, solltest Du direkt zwei Jahre Elternzeit nehmen und im zweiten Jahr Teilzeit in Elternzeit arbeiten.
Das weiß ich noch nicht, das hängt von der Betreuung ab. Aber vermutlich Teilzeit. Warum sollte ich dann nicht direkt wieder in Teilzeit anfangen? Was bringt es, die Elternzeit quasi weiterlaufen zu lassen?
Wenn du jetzt einen Vollzeit-Vertrag hast, dann musst du nach der EZ auch Vollzeit arbeiten gehen, außer du verhandelst einen neuen Vertrag. In EZ hast du Anspruch auf Teilzeit bis 32h pro Woche, das kann ein AG nur schwer ablehnen. Wenn du direkt 2 Jahre Elternzeit beantragst, kannst du auch noch ohne Zustimmung des AGs um ein weiteres Jahr verlängern. Plant ihr zb noch ein weiteres Kind innerhalb der 3 Jahre, kannst du dann die EZ zum Mutterschutz beenden und bekommst für die Zeit des Mutterschutzes dein Vollzeitgehalt. Zudem hat man während der Elternzeit, auch wenn man in der Zeit Teilzeit arbeitet, noch einen besonderen Kündigungsschutz.