Kinderzuschlag Familienkasse - Energiepreispauschale und Inflationsausgleich "anrechenbares Einkommen" ?

Hallo ihr Lieben. Frage steht schon oben. Weiß jm. von euch, ob das beides als Einkommen mit angerechnet wird oder ist der Brutto-/Nettolohn dahingehend zu bereinigen?

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die Energiepreispauschale und der Inflationsausgleich wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Es wird nicht einmal als Bruttoeinkommen berücksichtigt (es muss also ohne die EPP und IA die Mindesteinkommensgrenze erreicht werden).

Soll ich noch die Paragraphen dazu raussuchen?

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Vielen lieben Dank für deine Antwort. Das mit den §§ wäre ne tolle Sache. Ich selber finde nämlich leider keine dazu. Deswegen hab ich gestern auch hier in der Runde nachgefragt :-)

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Okay, hier bitteschön:

EPP:
§ 11a SGB II i.V.m. § 122 EStG

Inflationsausgleich:
§ 11 Abs. 1 Nr. 7 Bürgergeldverordnung

Hoffe geholfen zu haben

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Du musst die Energiepreispsuschale in der Steuererklärung angeben, mehr nicht.