Hallo ihr Lieben. Frage steht schon oben. Weiß jm. von euch, ob das beides als Einkommen mit angerechnet wird oder ist der Brutto-/Nettolohn dahingehend zu bereinigen?
Kinderzuschlag Familienkasse - Energiepreispauschale und Inflationsausgleich "anrechenbares Einkommen" ?
die Energiepreispauschale und der Inflationsausgleich wird nicht als Einkommen berücksichtigt. Es wird nicht einmal als Bruttoeinkommen berücksichtigt (es muss also ohne die EPP und IA die Mindesteinkommensgrenze erreicht werden).
Soll ich noch die Paragraphen dazu raussuchen?
Vielen lieben Dank für deine Antwort. Das mit den §§ wäre ne tolle Sache. Ich selber finde nämlich leider keine dazu. Deswegen hab ich gestern auch hier in der Runde nachgefragt
Okay, hier bitteschön:
EPP:
§ 11a SGB II i.V.m. § 122 EStG
Inflationsausgleich:
§ 11 Abs. 1 Nr. 7 Bürgergeldverordnung
Hoffe geholfen zu haben
Du musst die Energiepreispsuschale in der Steuererklärung angeben, mehr nicht.