Wann dem Arbeitgeber sagen? Muss ich ins vorübergehende Beschäftigungsverbot?

Hallo meine lieben,

Ich habe gestern frisch herausgefunden das ich schwanger bin.

Ich arbeite in einer Offenen Ganztagsschule als Betreuungskraft. Dementsprechend arbeite ich mit 6-11 Jährigen Kindern zusammen.
Gefühlt bin ich eh ständig krank leider weil man sich natürlich immer ansteckt wenn die Kinder krank sind da man kein Abstand halten kann.

Nun frage ich mich ob ich es denn nicht gleich am Montag meinem Arbeitgeber sagen soll, da Kinder in dem Alter ja immernoch gewisse Kinderkrankheiten übertragen können?

Muss dieser mich erstmal ins Beschäftigungsverbot schicken bis meine Immunität und mein impfstatus geklärt ist?

Ich weis nicht wie das abläuft und bin dankbar über eure Ratschläge!

Liebe Grüße

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Kannst du, musst du aber nicht.

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Glaube nicht, dass du ins BV musst. Müssen Lehrer ja auch nicht. Oder wie ist das bei euch?
Im Zweifelsfall gibst du es sofort bekannt. Dann kann dein AG dementsprechend handeln.

LG

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Die Einrichtung ist direkt von der Stadt. Ich bin also bei der Stadt angestellt und dort sind sie meistens immer etwas strenger.

Meine Frage ist quasi ob mein arbeitgeber nach Bekanntgabe meine immunität prüfen muss bis zur weiteren Beschäftigung?

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Es ist egal, über wen du angestellt bist.
Ja, du musst vermutlich zum Amtsarzt.

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Hallo!

Ich arbeite in einer Kinderklinik und bin deswegen mit dem Thema immunität etwas vertraut weil es bronzes das gleiche ist.

Hast du keine Antikörper gegen cmv ( cytomegalovirus) darfst du nicht mit Kindern bis 3 Jahren zusammen arbeiten

Ringelröteln bis zum vollendeten 6. Lj,

Röteln bis zur 20.Ssw mit Kindern und Jugendlichen bis zum 18.Lj

Windpocken bis zum vollendeten 10.Lj

Theoretisch muss dein Arbeitgeber dich schützen bis klar ist ob du immun bist bzw Antikörper, durch eine Impfung oder einen durch gemacht Infekt hast.

Danach kann er doch entweder dort einsetzten wenn du überall Antikörper hast oder er muss dir einen sicheren Arbeitsplatz bieten können oder dich sonst ins bV schicken.

Ich hoffe man versteht wie ich das meine.

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Ich habe zwei Verständnisfragen, weil es mich interessiert:
Die Blutuntersuchungskosten übernimmt dann der AG?
Und: sollte gegen nichts außer Windpocken eine Immunität vorliegen, würde das im Fall des Umgangs mit Kindern bzw. Jugendlichen bedeuten, dass ab der 21. SSW dann kein BV mehr bestünde, da die kritische Zeit vorbei ist?
Sehr interessant...

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Also bei mir hat der Betriebsarzt die ganzen Untersuchungen gemacht und demnach der Arbeitgeber bezahlt.

Ja theoretisch würde dann ein bv nur bis zur 20.Woche bestehen. Ob der Arbeitgeber das auch so macht ist ne andere Sache.
Er könnte einem natürlich auch eine neue Arbeitsstelle geben wo man keinen Kontakt zu den Kindern und Jugendlichen hat, wie irgendwo im Büro. Mache jetzt auch was ganz anderes. Wo ich normalerweise nicht arbeiten dürfte weil ich nicht die passende Ausbildung habe.

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