Hallo,
ich benötige ein wenig Hilfe bzgl. Meines Urlaubsanspruches. Leider kam seitens meines Arbeitgebers keine Info und meinen Urlaub schenken möchte ich der Firma auch nicht.
Kurz ein paar Eckdaten:
befristeter Vertrag endet am 31.10.2023
errechneter ET ist der 25.06.2023
Letzter Arbeitstag vor Mutterschutz 12.05.2023
Mutterschutz geht bis Mitte August danach Elternzeit 1 Jahr
Urlaubstage 24 Tage pro Jahr
Wie viele Anspruch auf Urlaubstage Habe ich demnach für dieses Jahr ?
Bereits genommen habe ich 11 Urlaubstage.
Danke für eure Hilfe.
Wie viel Urlaubsanspruch
Hallo
Wenn dein Vertrag im Oktober endet, endet im Prinzip auch deine Ez. Ez hat man nur mit AG. Heißt, nach dem EG bist du nicht mehr kostenlos Kv. Entweder musst du dich Familienversichern oder die Kv selber zahlen.
Urlaubsansoruch hast du bis Ende Oktober. Müssten glaube ich dann 20 Tage sein.
Aber für jeden vollen Monat EZ (09/23 + 10/23) kann der AG Urlaub kürzen.
Ich würde von 5 verbleibenden Tagen ausgehen.
Aber: Der Vertrag endet in der zweiten Jahreshälfte. Gesetzlich würden die 24 Urlaubstage zustehen. Wie es dann bezüglich Kürzung wegen EZ aussieht, wird wahrscheinlich bisschen kompliziert.
"Ez hat man nur mit AG. Heißt, nach dem EG bist du nicht mehr kostenlos Kv."
Elternzeit und Elterngeld sind doch zwei verschiedene Sachen.
Elterngeld kann die TE doch ein Jahr beziehen. Und vielleicht im Anschluss einen neuen Job finden.
Habe nichts anderes geschrieben. Das es zwei verschiedene Dinge, weiß ich.
Sie ist während des EG Bezuges kostenlos versichert. Danach halt nicht mehr.
Es sei denn, sie hat bis dahin wieder einen AG.
Ich komme auf noch 5 verbleibende Urlaubstage bis Ende MuSchu mit Aufrundung des Augusturlaubs, wenn der AG deinen Urlaubsanspruch in der Elternzeit kürzt, wovon ich ausgehe.
Wie kommt ihr hier auf 5 Tage? Ihr habt vermutlich den November und Dezember nicht berechnet und das ist falsch.
Da der Vertrag in der zweiten Jahreshälfte endet, hast du Anspruch auf den vollen Jahresurlaub, d.h. 24 Tage.
Wenn dein Arbeitgeber den Urlaub nicht in der Elternzeit kürzt, kannst du die vollen 24 Tage nehmen. Bei 11 schon genommenen Tagen, verbleiben dir also 13 Tage.
ABER: Für jeden VOLLEN Kalendermonat der Elternzeit kann dein Arbeitgeber den Urlaub um 1/12 kürzen. Der August ist nur ein halber EZ-Monat, also kann nur für September und Oktober gekürzt werden.
24/12 = 2 Tage Urlaub pro Monat
2 Tage x 2 Monate = 4 gekürzte Urlaubstage
24 - 4 = 20
Mit Kürzung hast du also nur noch 20 Tage Jahresurlaub gesamt
Nach meiner Berechnung bleiben dir damit noch 9 Urlaubstage über:
20 Urlaubstage gesamt
- 11 genommene Tage
= 9 Tage
Hallo,
schau bitte in Deinen Vertrag.
Der Urlaubsanspruch bei Kündigung im 2. Halbjahr bezieht sich dagegen auf den gesetzlichen Mindesturlaub.
Mitarbeiter, die ab dem 01. Juli aus dem Unternehmen ausscheiden, haben grundsätzlich Anspruch auf den vollen Mindesturlaub, in der Regel also auf 20 Urlaubstage.
Eine anteilige Gewährung dieser Urlaubsanteile durch den Arbeitgeber wurde durch den Gesetzgeber ausgeschlossen. Anders sieht es mit zusätzlichen Urlaubstagen aus. Hier kommt es darauf an, welche Regelungen im Arbeitsvertrag getroffen wurden.
LG
Stimmt. Der vertragliche Mehrurlaub kann anteilig gewährt werden.