Krankentagegeld im Mutterschutz

Hallo alle zusammen. Vielleicht kann mir ja jemand eine konkrete Aussage machen.

Ich bekomme im November mein 1. Kind. Bin selbstständig und privat Krankenversichert mit Krankentagegeld.
Bekomme ich tatsächlich 6 Wochen vor und 8 Wochen nach Entbindung das Krankentagegeld? Ist das gesetzlich so geregelt?
Und wie sieht es mit der „Wartezeit von 43 Tagen“ aus. Also zumindest was bei Krankschreibung gilt? Entfällt diese im Mutterschutz?

LG Beere

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Ob Sie als Selbstständige einen Anspruch auf Mutterschaftsgeld haben, hängt von Ihrer Krankenversicherung ab. Als Selbstständige haben Sie in der Regel die Wahl, sich entweder privat zu versichern oder freiwillig in die gesetzliche Krankenkasse einzuzahlen. Genau kann das nur die Kasse klären.

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Ich bin komplett privat krankenversichert

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Das kommt auf deinen Vertrag an, da sollte das alles drin stehen.

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hi,

also wie schon gesagt, musst du das direkt bei deiner Versicherung und mit deinem Vertrag herausfinden.

Ich war in meiner ersten Schwangerschaft privat versichert, allerdings im Angestelltenverhältnis. Ich musste die 210€ Mutterschaftsgeld beantragen und habe dann von der Krankenkasse während des Mutterschutzes 13€ pro Tag minus die 210€ bekommen. In meinem Fall habe ich dann den Rest zum Nettoeinkommen vom Arbeitgeber bekommen. Wenn ich aber in keinem Arbeitsverhältnis gewesen wäre, wären es tatsächlich nur die 13€ pro Tag gewesen.

Hoffe das hilft dir weiter.

Schau mal auf dem familienportal.de nach, da könnte sowas erklärt sein.

VG Shannyo

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Gesetzlich geregelt ist da nichts für dich als selbstständige…

Informiere dich bei deiner Versicherung. Ich bin aber der Meinung, dass du das Krankentagegeld bekommst für diese Zeit.

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Bearbeitet von KT-Experte