Finanzielle Einbußen durch Schwangeren-freundlichen Arbeitsplatz?

Hi,

ich bin seit heute offiziell Schwanger und arbeite als Krankenschwester in drei Schichten, überwiegend aber im Nachtdienst. Des Geldes wegen und weil mir Nachtdienst am meisten Spaß macht. Bis vor drei Wochen wurden Pflegefachkräfte bei Schwangerschaft sofort ins Berufsverbot geschickt. Seit Corona "vorbei" ist, ist dies nicht mehr der Fall. Ich soll nun eine Alternative Arbeit erledigen (den ganzen Tag im Büro vorm Bildschirm sitzen). Dies würde für mich aber einen immensen Finanziellen Verlust bedeuten, durch das Wegfallen sätmlicher Schichtzulagen. Dies würde sich dann natürlich auch spürbar negativ auf Mutterschaftsgeld und Elterngeld auswirken!

Solange wie ich noch arbeiten muss, müssen wir zwei Mieten stemmen und zwei Autos. Sobald ich daheim bleiben kann ist der Umzug geplant zu meinem 500km entfernt wohnenden Mann... Eigentlich hatten wir mit dem bisher hier üblichen Berufsverbot gerechnet und wollten sofort zusammenziehen, sobald ich Schwanger bin um diese Doppelbelastung zu vermeiden. Nun hat das mit dem Schwangerwerden auch noch sofort beim ersten Versuch geklappt und das Berufsverbot seitens des Arbeitgebers vor 3 Wochen abgeschafft #133

Ist es erlaubt das ich durch einen alternativen Arbeitsplatz während der Schwangerschaft finanzielle Einbußen habe, oder müssen die fehlenden Schichtzulagen anderweitig ausgeglichen werden? Wenn ja, wäre alles kein Stress... Ansonsten wird die Schwangeren und Elternzeitphase finanziell echt schwer, wenn ich kein Beschäftigungsverbot bekomme :-/

Liebe Grüße Lucie

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Ein Berufsverbot bekommst du sowieso nicht. Wenn, dann nur vom Richter!

Es heißt Beschäftigungsverbot. Soll nicht klugscheißermäßig rüberkommen, ist aber nun mal ein sehr großer Unterschied.

Ich finde es gut, wenn der Arbeitgeber alternative Arbeitsplätze hat! Wie kann man nur damit rechnen, automatisch ins BV zu kommen? Ist mir unerklärlich. Da müsst ihr den Umzug wohl im Mutterschutz umsetzen…

LG

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Kann ich dir sagen. Weil es seit Corona so der Fall war das alle in der Pflege Beschäftigten, schwangeren seitens des Arbeitgebers SOFORT
ins BV geschickt wurden.
Das diese Regelung nun vor drei Wochen aufgehoben wurde, kam für mich sehr überraschend, denn wir haben weiterhin Patienten und Personal mit Corona im Haus und auf Station. Auch wenn Corona offiziell "vorbei" ist. Mehrere Fälle pro Woche

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Pflegehilfskräfte werden auch weiterhin sofort ins BV geschickt bei Bekanntwerden einer Schwangerschaft. Nur die Fachkräfte müssen wieder ran. Frag mich bitte nicht wo der Unterschied einer schwangeren PFK und einer PHK ist ...

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Hast du einen Vertrag nur über die Nachtschichten?

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nein ich bin im 3 schichtsysthem angestellt, mache auch drei Schichten. Aber ca. 50-70% davon eben im Nachtdienst

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Du hast Anspruch auf den Durchschnitt der Zulagen aus den drei Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft. Auch wenn Du auf einen muterschutzgerechten Arbeitsplatz umgesetzt bist.

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ah ok, das wäre ja super! Gibt es da einen passenden Text dazu zum nachlesen? Dann wären ja all meine Sorgen unbegründet

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Paragraph 18 MuschG.

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Ich bin da jetzt keine Expertin, da nie schwanger gewesen. Aber ich habe früher auch in Schicht und Sonn-/ Feiertags gearbeitet (Polizei). Vor 5 Jahren habe ich mich in den Innendienst/Tagdienst versetzen lassen und seitdem sind die Schichtzulagen (da so und so viele Spät- u./o. Nachtdienste im Monat nötig sind um auf diese zu kommen) und logischerweise DUZ weggefallen.

Die „Sonderzulagen“ wurden separat monatlich abgerechnet, versteuert und dem Grundgehalt auch separat auf dem „Lohnzettel“ dazugerechnet/dokumentiert. Deswegen gehe ich davon aus, dass diese bei dir wegfallen werden und man sich an deinem letzten Grundgehalt orientieren wird. Aber wie gesagt, bin kein Experte und lese mal mit, was die anderen schreiben.

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ja das ist meine Befürchtung, das wären teils bis zu 1000€ monatlich die fehlen würden :-(

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Ja, in Nachtschichten und mit der Wechselschichtzulage kommt schon einiges zusammen. Aber die Antwort über mir, dass ein Durchschnitt der letzten 3 Monate genommen wird in Bezug auf DUZ bzw Gesamteinkommen, klingt auch plausibel. Ruf doch morgen mal bei euch in der Buchhaltung (nennt sich das so bei euch) an und frag mal nach.

Bearbeitet von NichtExpertin
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Ich arbeite auch im KH und wurde während meiner Schwangerschaft vor 2 Jahren von der ITS ins Büro versetzt. Es gab ab dem Zeitpunkt der Versetzung eine Ausgleichszahlung und ich hatte somit keine finanziellen Einbußen während der Schwangerschaft.

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Ich wollte nur nochmal anmerken das es hier nicht darum geht ob ich nun Bv bekomme, oder nicht und ich erhebe auch keinen Anspruch darauf, bin eben aufgrund der Tatsache das es die letzten Jahre vom meinem Arbeitgeber so gehandhabt wurde, nur nicht davon ausgegangen das dies nun seit drei Wochen plötzlich anders ist und unsere ganze "Organisation" somit fürn Arsch ist! Aktuell sind drei meiner Kolleginnen auf Station dauerhaft im BV aufgrund Schwangerschaft, vom Arbeitgeber her! BV wäre halt für uns zwecks Umzug und co eine enorme finanzielle und organisatorische Entlasstung gewesen. Ich bin halt einfach davon ausgegangen das dies bei mir dann auch so ist. #aerger

Mir geht es hier aber gerade nur darum, ob ich an meinem alternativen Arbeitsplatz, wo ich dann keinen Nachtdienst mehr machen DARF, finanziell auch schlechter dastehe. Denn als fast Dauernachtwache machen die Zuschläge einen großen Teil meines monatlichen Gehaltes aus. Und selbst wenn ich diese Zuschläge dann anders vergütet bekäme, müssten sie wohl voll versteuert werden. Also stände ich bei Steuerklassse 1 dennoch dann finanziell am Ende schlechter da als jetzt. Lieber würde ich normal auf Station meine drei Schichten weiter machen solange es geht. DARF ich aber nun halt mal nicht ... Kann ich nichts dafür! Wäre mir lieber als mir den Arsch den ganzen Tag vorm Pc platt zu sitzen BV hin oder her!

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Auch der Verbot der Nachtarbeit ist ein BV. Daher bekommst du den Durchschnitt der drei Monate vor Eintritt der Schwangerschaft als Mutterschutzlohn. -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__18.html
Berechnung -> https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html

Du bekommst also Brutto weiterhin das gleiche Gehalt.
Eine kleine Einbusse hast du primär da dadurch die steuerfreien Zulagen jetzt als Mutterschutzlohn versteuert werden.
Das kann bei 1000€ Zulagen von denen du schreibst, wenn die alle bisher steuerfrei waren, dann schon bis zu 200/250€ ausmachen. Aber im Gegensatz zu den Steuerfreien Zulagen die nicht in das Elterngeld einfliessen, fliesst der Mutterschutzlohn nun komplett in die EG-Berechnung ein... d.h. du erhältst dann 10 Monate (Mutterschutz mal rausgerechnet) bei 800 € mehr Netto ca 500€ höheres Elterngeld, was den Steuerverlust im BV wiederum ausgleicht!

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Vielen Dank! Damit kann ich was anfangen :-)