Fernstudium trotz Beschäftigungsverbot?

Hallo,

könnt ihr mir weiterhelfen? Ich bin schwanger und befinde mich im Beschäftigungsverbot. Normalerweise arbeite ich in einer „geschlossenen Psychiatrie“, was sich ja mittlerweile eigentlich anders nennt aber die Details sind ja nicht so wichtig. Deshalb auf jeden Fall das BV.
Da ich nach der Schwangerschaft eh vor habe zu studieren, frage ich mich ob ich bereits im BV ein Fernstudium beginnen darf. Rein rechtlich habe ich im Internet nichts aussagekräftiges dazu gefunden. Eine Antwort von meinem AG habe ich auch noch nicht erhalten.

Vielleicht hat jemand von euch ja bereits so einen Weg eingeschlagen oder kennt jemanden. Danke im Voraus #winke

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Klar darfst du das. Du darfst ja auch berufsbegleitend studieren. Das ist Privatvergnügen.
Wenn dein AG dich natürlich irgendwann aus dem BV zurück holt weil er dich MuSchu-konform einsetzen will, dann hat das natürlich Vorrang.

Aber ob du zu Hause sitzt und strickst oder studierst ist deine Sache.

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Ok danke für die Info :)

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Na klar! (Muss man sich nur gut durchrechnen, ob man es sich während der Elternzeit und Bezug von Elterngeld leisten kann und es ist und bleibt ein Studium. Da gibts viel Organisatorisches und für den Inhalt kann man meist auch 10-15 Stunden pro Woche einplanen.
Ich studiere grade mit 2 Kleinkindern, 32 Stunden-Job als Führungskraft einen Master und es ist eben schon umfangreich und auch teuer 🙂