Hilfe! Elterngeld bei geringem Abstand der Kinder

Hallo,
Ich hoffe jemand kennt sich aus und kann mir eine vorab Auskunft geben, da ich bei der Elterngeldstelle momentan niemanden erreiche.

Folgende Situation:
Meine Tochter ist 7 Monate alt (*21.9.22), ich bin nun laut SS Test wieder schwanger (Arzttermin ist leider erst nächste Woche).
ET wäre laut Rechner der 28.12.23.
Ich würde dann die EZ vorzeitig beenden um den Mutterschutz in Anspruch zu nehmen, der würde am 16.11.23 beginnen....

Meine Frage:
Welcher Zeitraum wird zur Berechnung des Elterngeldes für Kind 2 genommen?
Man kann doch Monate ausklammern oder bin ich da falsch?

Ich bin gerade so aufgeregt, dass ich hoffe jemand kann mich bezüglich des finanziellen "Problems" etwas beruhigen #zitter
Das wäre wirklich seeeehr lieb 😊

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Zur Berechnung werden die 12 Monate vor dem Mutterschutz herangezogen. Also November 22 bis Oktober 23. Wenn Du im Oktober noch Elterngeld beziehst, dann kannst Du alle Monate zwischen den Kindern ausklammern und erhältst das gleiche Elterngeld, wie für's erste Kind, plus Geschwisterbonus bis das erste Kind drei ist.

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Ich bekomme zum letzten Mal am 1.9 Elterngeld für mein jetziges Kind.
Macht das dann einen Unterschied?

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Der 1.9. ist nur der Auszahltermin. Ja du hast also 12 Monate Basis-Eg vom 21.9.22 - 20.9.23
Damit wäre der Kalendermonat 10/2023 im EG-Bemessungszeitraum + 11 Monate von vor der 1. Elternzeit/Mutterschutz

Da du schreibst du planst korrekt die Elternzeit zum neuen Mutterschutzbeginn am voraussichtlich 16.11. zu unterbrechen gehst du im Oktober nicht voll arbeiten.
Daher solltest du den 12 BasisEg-Monat in 2 EG-Plus-Monate ändern, so dass u bis zum 20.10.23 EG beziehst. Rest siehe meine andere Antwort

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Ausklammerbar sind max die ersten 14 Lebensmonate des vorherigen Kindes … das wäre bei dir 21.9.22 - 20.11.23 das passt also perfekt.
Wenn dein neuer Mutterschutz am 16.11.23 beginnt solltest du 11 Monate Basis-Eg + 2 Monate EG-Plus beziehen das wäre dann bis 20.10.23
Damit wären alle EG-Monate ausklammerbar und dein Berechnungszeitraum ist der gleiche wie beim 1. Kind. Du erhältst dann das gleiche Elterngeld + 10% Geschwisterbonus (min aber 75€ falls die 10% weniger sind).

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Der Mutterschutz dürfte ja bis in den Nov 22 gegangen sein, also ist der Zeitraum Dez 22 bis Okt 23, da muss nichts umgewandelt werden, es kann komplettt die Zeit zwischen den Kindern ausgeklammert werden.

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Ja genau der letzte Mutterschutz endete am 16.11.22 und der jetzige würde am 16.11.23 beginnen.
Als hätten wir es absichtlich so geplant 🙈

Also wäre das ja quasi perfekt für den Berechnungszeitraum?

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