Ein Monat Elternzeit/ Arbeitgeber behält mehr als ein Monatsgehalt

Kurz zusammengefasst: Ich hatte einen Monat Elternzeit (Mitte Januar bis Mitte Februar) und der Arbeitgeber hat das Gehalt anteilig an dem Minat berechnet in dem ich gefehlt habe. Da der Februar kürzer ist als die anderen Monate sind die Tage im Februar prozentual höher angerechnet worden, so dass mir unterm Strich mehr als ein Monatsgehalt fehlt, obwohl ich nur einen Monat gefehlt habe. Weiß einer von euch ob das rechtlich korrekt ist?

1

Was steht auf den Abrechnungen? Du bekommst ja taggenau Lihn bis 1 Tag vor der Elternzeit und ab dem 1. Tag nach deiner Elternzeit.

2

Nach welcher Methode wurde denn gerechnet? Arbeitstäglich? Dreißigstel-Berechnungsmethode?
https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/teillohnzahlungszeitraum-berechnung-der-lohnsteuer_idesk_PI42323_HI2343582.html

Gibt es Vorschriften im Arbeitsvertrag/ Betriebsvereinbarung/Tarifvertrag zur Methode?

Im Prinzip muss sich der AG für eine Methode entscheiden und diese ist dann gleichberechtigt immer für alle anzuwenden.

Ja der Februar stellt dabei aufgrund der meist weniger Arbeitstage immer einen besonderen Kompromiss dar. Dafür gibt es sonst im Februar für weniger Arbeitstage meist ja trotzdem das gleiche Gehalt.... es gleicht sich mittel/langfristig wieder aus.
Daher gibt es bei vielen Bemessungsgrössen die 90 Tage/3 Monatsregelung um das besser auszugleichen.
Der Arbeitgeber muss den Januar als Teilmonat und den Februar als Teilmonat separat berechnen, so dass es dann zu dieser Konstellation kommen kann.

3

Das ist korrekt so. Wie viele Tage war denn dein EZ-Monat? Das ist ja je nach Monat auch unterschiedlich und dementsprechend wird natürlich auch mal mehr als ein Monatsgehalt abgezogen.
Dennoch ist die Wahl deines EZ-Monats günstig, da dir so keine Urlaubstage abgezogen werden.

4

Wenn dein EZ-Monat kein voller Kalendermonat ist, dass ist es schon richtig, dass taggenau abgerechnet wird.