Elterngeld / Kurzarbeit

Hallo ihr Lieben,

kennt sich vielleicht jemand mit Elterngeld aus? Bin etwas unsicher, was den Antrag angeht. Leider war ich auch so blöd und habe mich vor Geburt nicht richtig damit befasst und nach der Geburt habe ich es in meinem Mutterglück irgendwie verpeilt 🫠🫣

Mein Kind ist am 02. Februar geboren und ich nehme 2 Jahre Elternzeit.

Nun, was ich gerne wissen würde, wäre folgendes:

Bis wann muss der Antrag spätestens bei der Elterngeldstelle sein? Ich weiß, dass 3 Monate rückwirkend bezahlt wird. Müsste der Antrag diesen Monat noch dort sein oder bis spätestens Ende Mai? Irgendwie steht es mal so, mal so im Internet.

Ich hatte von April 2020 bis Juni 2022 Kurzarbeit aufgrund von Corona (ja, über 2 Jahre). Kann ich den kompletten Zeitraum ausklammern? Reicht es, wenn mein Arbeitgeber mir ein Schreiben ausstellt, wo Dauer und Grund der Kurzarbeit drin steht? Beeinflusst das Kurzarbeitergeld die Berechnung des Elterngeldes negativ, falls ich Lohnabrechnungen beilegen würde, wo Kurzarbeitergeld drauf steht? Bekäme man dann weniger Geld? Ich hoffe ihr wisst, wie ich das meine. Am Ende der Kurzarbeit hatte ich 3.5 Tage Wochen und mehr Stundenlohn, sodass ich nicht sooo viel weniger als vor Corona netto hatte. Aber wahrscheinlich wäre es trotzdem besser, die Abrechnungen vor Corona zu nehmen, wenn ich da mehr netto hatte?

Mein Arbeitgeber hat mir mit der März Abrechnung die restlichen Überstunden und Urlaub ausgezahlt. Angegeben ist alles zusammen als "Ausz. v. Arbeitszeitkonto" mit 72 Std. Hatte irgendwie nicht drüber nachgedacht und mein okay gegeben, als mein Kollege fragte, ob sie beides auszahlen können. Nun frage ich mich, ob das nun irgendwie Auswirkungen auf die Berechnung des Elterngeldes hat und es dumm war, zuzustimmen?

Im Antrag muss man ja auch ankreuzen, für welchen Lebensmonat man welches Elterngeld haben möchte. Ich habe von der KK und vom Arbeitgeber Mutterschaftsgeld bekommen. Kreuze ich dann trotzdem die ersten 2 LM Basiselterngeld an oder lässt man das weg?
Dann würde ich 1.-2. LM Basiselterngeld und 3.-22. LM Elterngeld Plus nehmen. Mein Freund den 1. LM Basis EG und 2. und 3. LM das EG Plus (3 Monate Elternzeit ab Geburt).
Sollte dann so gehen, oder habe ich irgendwas nicht bedacht?

Sorry für die vielen (blöden) Fragen. Hoffe dennoch, dass vielleicht jemand helfen könnte? 😔
Ich ärgere mich gerade so, dass ich dieses lästige Thema so verdrängt hatte.

Danke!

1

"Abweichend von Satz 2 bleiben auf Antrag bei der Ermittlung des Einkommens für die Zeit vom 1. März 2020 bis zum Ablauf des 23. September 2022 auch solche Kalendermonate unberücksichtigt, in denen die berechtigte Person aufgrund der COVID-19-Pandemie ein geringeres Einkommen aus Erwerbstätigkeit hatte und dies glaubhaft machen kann."

= Auszug aus dem Bundeselterngeldgesetz.

Du kannst die Monate also ausklammern und solltest es auch. Kurzarbeitergeld ist nämlich eine Entgeltersatzleistung und wird damit nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen. In die Berechnung fließt also nur dein geringeres Gehalt für die Zeit.

Bei mir (keine Kurzarbeit, aber 3 Monate Freistellung wg. Corona und Schwangerschaft) hat ein Schreiben des Arbeitgebers ausgereicht. Im Zweifel ruf mal bei deiner Elterngeldstelle an.

Bis wann du den Antrag stellen kannst, weiß ich nicht, aber du solltest dich schon im eigenen Interesse beeilen. Letztens berichtete hier eine Userin, dass sie seit 6 Monaten auf das EG warte. Diese Zeit musst du also ohne Geld überbrücken können. (Wenn du deine Miete nicht mehr zahlen kannst => Druck machen und parallel zum Jobcenter, die geben im Zweifel einen Vorschuss, damit du überleben kannst).

2

Hallo Miffy,
zumindest bezüglich des Kurzarbeitsthemas: ja, du kannst und solltest den kompletten Zeitraum der Kurzarbeit ausklammern und ich würde dir raten, auch direkt die Lohnauszüge aus den Kurzarbeitsmonaten sowie die Auszüge des letztendlichen Bezugszeitraums mitzuschicken:
Mein Mann war auch über 2 Jahre in (Teil-)Kurzarbeit (Einzelhandel Bekleidung), wir hatten zunächst für sein Elterngeld nur die Bescheinigung des Arbeitgebers und die Lohnabrechnungen vor der Kurzarbeit geschickt, mussten aber im Nachgang auch alle 2 Jahre Lohnabrechnungen mit KuG nachreichen.
Viel Erfolg und liebe Grüße,
Tillyyy