TVÖD (Sonder-)Zahlungen - Mutterschutz und Elternzeit

Wenn das Arbeitsverhältnis am 1. Mai 2023 bestand und wenn man mind 1 Tag zwischen dem 1.1.23 und 31.5.23 Anspruch auf Entgelt bestanden hat dann bekommt man die einmalige Sonderzahlung.
Die monatlichen Sonderzahlungen ab Juli werden ausgezahlt, wenn im jeweiligen Bezugsmonat Anspruch auf Entgelt bestanden hat.


In meinem Fall: Bis Ende Juni im Mutterschutz, ab Ende Juni in Elternzeit.

Verstehe ich das richtig, dass ich die einmalige Zahlung erhalte (Mutterschutz = Arbeitsverhältnis bestand, vor Mutterschutz war ich normal arbeiten) und die monatlichen Zahlungen aber nicht erhalte, weil ich dann ja keinen Anspruch mehr auf Entgelt habe und auch keine Bezugsmonate mehr habe?

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Ja, in der Zeit in der du im Mutterschutz bist bekommst du ja das normale Entgelt und bist damit offiziell zwar im Dienst, aber halt freigestellt (Mutterschutz). In der Elternzeit wirst du personalrechtlich anders geführt und bist nicht mehr "im Dienst", demnach bekommst du ja auch kein Entgelt mehr vom AG, sondern nur Elterngeld. Und wer nicht im Dienst ist und das Entgelt bekommt, der bekommt auch keine Sonderzahlung.