Unterhalt ab 18 Jahre

Hallo zusammen,
Ich habe eine Frage an euch und hoffe dieses Forum ist das richtige.
Meine Tochter wird im Oktober 18 Jahre jung, wohnt bei ihrem Vater. Sie wird ab ihrem 18. Geburtstag Unterhalt einfordern.
Ich erwarte im August mit meinem Partners noch ein Baby.
Mein Einkommen wäre dann nur das Elterngeld. Wird das Gehalt für die Berechnung des Unterhaltes meines Partners (wir sind nicht verheiratet) mit angerechnet?
Ich würde mich freuen Erfahrungen von euch zu hören.
Liebe Grüße

1

Hallo,
es wird indirekt eingerechnet, sofern dein eigenes Einkommen nicht ausreicht. Natürlich ist dein Partner deiner Tochter gegenüber nicht unterhaltspflichtig. Er ist es aber dir gegenüber.

2

in diesem Fall ja, weil er auch dir Unterhaltspflichtig wird, und du nicht weniger zahlst, weil du ein Kind hast, das 2 Kind wird aber angerechnet mit Naturalunterhalt

3

Zunächst seid ihr beide unterhaltspflichtig. Eure Tochter muss euch beide zur Unterhaltszahlung auffordern. Heißt aber auch, dass sie ihr Einkommen offenlegen muss.

Der Vater muss sein Einkommen ebenfalls offenlegen. Erst dann kann man überhaupt den Anspruch berechnen. Was macht denn deine Tochter? Arbeitet sie? Schule? Nebenjob?

Sie müsste u.U. Bafög beantragen. Das Kindergeld wird auch als Einkommen gewertet. Müsstest mal in den Leitlinien, die für ihr Bundesland gelten, nachschauen, wie viel des Kindergelds anrechnungsfrei wäre.

BAB wäre bei einer Ausbildung evtl. noch zu beantragen. Bafög und BAB sind vorranging zu beantragen. Macht sie das nicht, verwirkt sie ihren Unterhaltsanspruch.

Dein "neues" Kind wird zudem bei der Berechnung berücksichtigt.

4

Zum Bafög aber eine kurze Frage interessehalber: bekommt sie, angenommen sie studiert, Bafög, muss sie ja einen Teil zurückzahlen, macht also Schulden zu ihrem Nachteil. Bekommt sie nichts, weil die Eltern genug verdienen, muss sie diese zur Not verklagen. Wenn sich das abzeichnen würde, weil der Vater zb Dagobert Duck ist (sehr reich und sehr geizig), muss sie dann pro forma trotzdem erst den Antrag stellen, wenn die Eltern nicht freiwillig bezahlen?

5

Im Prinzip schon bzw. Ist der empfohlene Weg über das Vorausleistungsverfahren. Unterschieden wird nochmal ob sie erst gar keine Auskünfte für den Bafög Antrag machen wollen oder "nur" nicht zahlen.


Do oder so kann man dann über das Vorausleistungsverfahren Geld erhalten (einfach ist das aber leider nicht) und hat dann die Bafögstelle mit im Boot, die das Geld ja ebenfalls wieder eintreiben wollen wird. Rechtlich würde dann auch das Land vorgehen und nicht man selbst, natürlich nur wenn ein Anspruch auf Bafög besteht (das Einkommen der Eltern ausgenommen).

Unschön alle Male.

6

Was ich nicht kapiere ist das sie erst Unterhalt bekommen soll wenn sie über 18 ist. Normalerweise besteht auch ein Unterhaltsanspruch bei minderjährigen.

Der Unterhaltsfreibetrag liegt momentan bei 1370 Euro. Ansonsten gibt es Unterhaltsrechner. Ich würde aber empfehlen den Unterhalt vom Jugendamt berechnen zu lassen.