Erreichbarkeit Beschäftigungsverbot

Muss ich während des Beschäftigungsverbotes für meinen Arbeitgeber zur Verfügung stehen und oder Termine wahrnehmen?

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Betriebliches oder ärztliches Beschäftigungsverbot?

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Ein Ärztliches Beschäftigungsverbot

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Jein ...
Bei einem vollen ärztlichen Beschäftigungsverbot nicht.
Hat er Tätigkeiten für dich und du ein betriebliches BV muss er ein Teil-BV aussprechen und mit dir abstimmen für welche Zeiten du wie zur Verfügung stehen musst.
Hatte er ein bereits ein volles betriebliches BV ausgesprochen kann er das auch ändern, wenn er Tätigkeiten anbieten kann (muss er nach Muschg §13 sogar). Natürlich sollte da eine gewisse Vorlaufzeit enthalten sein. (Ähnlich eines Dienstplans)

Bearbeitet von smokefighter
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Es ist ein volles ärztliches Beschäftigungsverbot

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Dann musst du für fast nichts bereit stehen, das ist im Prinzip wie krank.
Fast nichts daher, es kommt jetzt darauf an ob du alleiniger Wissensträger für relevante Abläufe, Prozesse, Projekte bist, bei denen noch Informationen übergeben werden müssen. Je nach Branche und Job können das ja die unterschiedlichsten Sachen sein. Da kommt es auf eine Interessenabwägung an wie dringend dein AG auf Informationen von dir angewiesen ist ob und wie schnell du ihm diese liefern musst.