Elterngeld wenn Vater in Österreich arbeitet

Hallo, ich schildere einfach mal unsere Situation:
Wir wohnen beide in Deutschland, ich bin Deutsche, arbeite auch in DE der Vater des Kindes ist österreichischer Bürger, wohnhaft in Deutschland, arbeitet aber in Österreich. Der Lebensmittelpunkt des Kindes wird selbstverständlich auch Deutschland werden.
Uns wurde von der deutschen Beratung gesagt, dass mein Freund die zwei Monate Elternzeit zuhause bleiben kann (wir planen dies innerhalb meiner 8 Wo Mutterschutz) und in dieser Zeit 65% seines Lohnes kriegt, von der deutschen Elterngeldstelle.
In Österreich ist das Gesetz anders und zwar dürfen dort die Väter nicht gleichzeitig mit der Mutter in Elternzeit und schon gar nicht während des Mutterschutzes, bekommen aber wenn sie in Elternzeit gehen 80% des Lohnes.
Wir würden jetzt gerne, quasi nach deutschem Recht, die zu 65% bezahlten 2 Monate in Anspruch nehmen. Nun meinte der Arbeitgeber meines Freundes, nein das geht nicht, das einzige was geht ist dieser österreichische Papa-Monat, das wars. Jetzt stehen wir etwas auf dem Schlauch… dem Arbeitgeber in Ö kann das doch eigentlich egal sein ob er seinen Mitarbeiter für 2 Monate frei stellt oder? Zahlen muss ja die deutsche Elterngeldstelle…?
Was sollen wir jetzt tun, kann sich mein Freund vom Arbeitgeber einfach 2 Monate unbezahlten Urlaub nehmen und kriegt dann auch das Elterngeld? Oder muss das ganz klar als Elternzeit deklariert sein?
Vielen Dank schon mal für jegliche Hilfe, wir sind momentan etwas verzweifelt 🙈

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Ich würde mich in Österreich an die Arbeiterkammer wenden mit der doch sehr spezifischen Frage damit ihr von beiden Ländern dazu beraten wurdet.

Das Elterngeld kommt auf jeden Fall aus Deutschland, da ihr beide in zwei unterschiedlichen Ländern arbeitet aber Deutschland euer Lebensmittelpunkt ist. Eventuell wären hier Ausgleichszahlungen möglich? Wie das ganze der AG in Österreich regeln kann, musst du nachfragen.

Den Fall gibt es sicher öfters, da weiß die AK sicher wie man das ordentlich regelt.

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Wenn dein Freund nach deutschem Recht Gehalt erhält und Steuern zahlt hat er Anspruch auf Elterngeld wenn er
1. einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat,
2. mit seinem Kind in einem Haushalt lebt,
3. dieses Kind selbst betreut und erzieht und
4. keine oder keine volle Erwerbstätigkeit ausübt.

siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__1.html Absatz (1)

Er muss keine explizite Elternzeit haben oder nehmen, das ist nur in DE das rechtliche Hilfsmittel um unbezahlt zu Hause bleiben zu können. Er kann also einfach seine Arbeitszeit reduzieren oder pausieren egal wie das dann rechtlich möglich ist.
Wichtig für ihn ist wie in Deutschland auch dass die EG-stelle das Einkommen genau auf die Lebensmonate anrechnet.

Kommt das Kind z.b. am 7. eines Monats zur Welt dann ist der jeweilige Elterngeldbezugsmonat immer vom 7. eines Monats -6. des Folgemonats. Er sollte also nicht nach Kalendermonaten frei nehmen oder wenn dann immer so das der gesamte Bezugszeitraum erfasst wird.

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er erhält doch Gehalt nicht nach deutschem Recht, wenn sein AG in Österreich ist, sondern nach deren, in der Schweiz bekäme n weder die Mutter noch der Vater etwas

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Wieso nicht?
Wenn schon mit der EG-Stelle besprochen wurde das er prinzipiell EG beziehen kann wäre das nur gegeben wenn er in DE steuerpflichtiges Einkommen bezieht.
Mein AG sitzt in der Schweiz und ich habe mehrere Jahre mein Gehalt nach deutschem Recht versteuert in Deutschland bekommen.

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Hier ist es wichtig gedanklich zwischen Elterngeld und Elternzeit zu trennen. Elterngeld bekommt es nach deutschem Recht und da habt ihr auch die Voraussetzungen erfüllt. Für die Elternzeit kann er sich, da AG in Österreich, nicht auf deutsches Recht bzw. einen entsprechenden Anspruch berufen, sondern müsste schauen welche Möglichleiten es in Österreich gibt sich ohne Entgelt von der Arbeit befreien zu lassen.

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Der Arbeitgeber hat recht. Der Mann kann einen Monat österreichische Elternzeit machen. Nach den österreichischen Bedingungen. Will er mehr oder anders als nach den österreichischen Regeln, muss der Arbeitgeber zustimmen.