Vom Krankengeld zum Beschäftigungsverbot - Erfahrungen

Hallo ihr lieben,

ich bin in einer verzwickten Lage und hoffe dass hier jemand vielleicht schon Erfahrungen in so einer Situation hat oder sich anderweitig diesbezüglich auskennt.

Ich bin seit Januar diesen Jahres wegen einer starken depressiven Phase krankgeschrieben und erhalte mittlerweile auch Krankengeld.
Ganz, ganz unerwartet wurden wir kurz darauf schwanger, eigentlich bin ich nämlich nicht „fruchtbar“.

Bisher wurde ich weiterhin krank geschrieben. Meine Gyn hat mir im heutigen Gespräch ein individuelles Beschäftigungsverbot angeboten, welches für mich auch finanziell Vorteile hat, das muss man ehrlicherweise so sagen.

Natürlich fühle ich mich richtig doof meinem Arbeitgeber wegen, auch da ich derzeit noch einen befristeten Vertrag habe. Ich muss und möchte aber auch an mich, mein Kind und die Familie denken. Und dabei geht es eben auch ums Finanzielle.

Wenn ich das richtig verstehe, rechnet sich das ja auch auf das Elterngeld, dass ich später bekomme. Das wäre ja dann auch höher, als wenn ich weiterhin Krankengeld bekäme?!

Ich sage noch gerne dazu, dass ich in einem Pflegeheim tätig bin, unter anderem auch deswegen wäre das Verbot auch berechtigt.

Was würdet ihr tun?
Kann mein AG das Verbot ablehnen?
Gibt es andere Nachteile? Bzw. Gibt es Vorteile?

Ich danke euch! Und alles Liebe :-)

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Bei uns ist auch so, dass Beschäftigungsverbote die direkt an eine AU anschließen zum MDK in die Prüfung gehen, da ja naheliegt, dass eigentlich keine Arbeitsfähigkeit besteht, was Voraussetzungen fürs BV wäre.

Wenn sich das Vorliegen der Arbeitsunfähigkeit dort bestätigt, verliert das BV die Gültigkeit. Ggf. geht das dann auch in die Regressprüfung dem Arzt gegenüber.

Für das BV und den MDK würde ich mir eine gute Begründung überlegen, was sich geändert hat, dass du nun wieder arbeitsfähig bist und warum deine Arbeit dich oder das Kind gefährdet. Sonst wirkt das ganze wie eine Gefälligkeit des Arztes um dich aus dem Krankengeld rauszukriegen, was es ja nach dem was du schreibst auch ist. Dann kannst du das BV knicken.

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So einfach geht das nicht, dein Leben oder das des Kindes muss gefährdet sein, für ein BV vom Arzt, wird von der KK ganz genau geprüft. Im Normalfall muss ein BV, der AG ausstellen, wenn der Arbeitsplatz nicht Schwangeren konform ist. Falls das der Fall wäre kommt Krankengeld vor BV.
wenn du in einem Pflegeheim tätig bist, gibt es sicher auch schwangeren konforme Arbeiten, zum Beispiel schreibkram

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Dein AG kann das BV nicht ablehnen, aber bei der KK zur Prüfung geben.
Und das kann sehr teuer für seinen Arzt werden, denn er kann kein BV ausstellen, dass deinen Arbeitsplatz betrifft, dafür ist dein AG zuständig. Seit einigen Jahren sind die Bestimmung für BVs sehr streng und die Kassen prüfen da viel. Ein Regress für den Arzt kann halt wirtschaftliche Konsequenzen haben.
Sollte es medizinische Gründe für ein BV geben ist dies natürlich anders.
Aber es liest sich gerade eher wie ein gefälligkeits-BV.

Nur mal so als Anmerkung: hier in unserem Bezirk hat gerade ein Praxis geschlossen, weil der Regress so hoch ist, dass die Praxis insolvent ist. Die Ärztin hat über Jahre hinweg BVs ausgestellt, die nicht berechtigt waren. Die Kassen haben das geprüfte und die gezahltenGelder zurückgefordert. Außerdem steht noch der verwurf des sozialbetrugs im Raum, auch gegen die Frauen wird ermittelt.
Ja, worstcase kommt nicht oft vor, aber ist hakt möglich.

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Wahnsinn 🫢🫢🫢

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Ich kann mich den anderen nur anschließen ein BV setzt eine Arbeitsfähigkeit voraus.

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Die Krankschreibung geht vor. Du bist ja damit nicht einmal wieder gesund.

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Wenn du jetzt schon nur einen befristeten Vertrag hast und schon länger krank bist, wird dieser garantiert nicht verlängert, was ich verstehen kann. Dann nutzt dir ein Bv auch nichts. Zumal du für ein Bv arbeitsfähig sein musdt, was du ja nicht bist. Der Gyn kann nicht dich nicht einfach ins Bv schicken, warum auch? Er würde sich strafbar machen.
Der AG braucht dich auch nicht kündigen. Du hast dann keinen AG mehr, somit dann auch keine Ez. Nach dem EG musst du dich familienversichern oder die Kk selber zahlen.

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Bis wann ist Dein Vertrag denn befristet? Wenn er vor dem Mutterschutz ausläuft, hast Du keinen Anspruch auf ALG I, da Du dem Arbeitsmarkt durch das individuelle BV nicht zur Verfügung stehst.