Hallo zusammen, wir haben aufgrund meiner Elternzeit die Steuerklasse im Januar von 4/4 zu 3/5 gewechselt, da ich weder Einkommen noch Elterngeldbezug hatte. Nun gehe ich ab Mai wieder arbeiten und würde gerne auf 4/4 zurück. Wie verhält sich das denn auf die Steuererklärung für 2024? Welche Steuerklasse gilt denn dann? Ich habe sorge vor einer hohen Rückzahlung
Vielen Dank im Voraus
Welche Steuerklasse gilt bei Steuererklärung wenn ein Wechsel stattgefunden hat
Du meinst die Erklärung für 2023, die 2024 abgegeben wird, nehme ich an? Soweit ich weiß wird dass dann anteilig berechnet. Du müsstest einen Monat vorher beantragen, dass du wieder 4/4 willst. Dann wird ab Mai auch 4/4 berechnet und die Monate davor anteilig fürs Jahr 3/5.
Für 2024 gilt dann wohl die 4/4 wenn ihr zurück wechselt und dann nächstes Jahr nicht wieder wechselt.
Für 2023 gilt wahrscheinlich für den Zeitraum Januar bis April 3/5 und ab Mai dann 4/4.
Ich nehme an, du meinst die Steuerklärung für 2023, die ihr im nächsten Jahr abgeben müsst?
Ihr werdet voraussichtlich keine Nachzahlung haben, zumindest nicht für den Zeitraum, wo du nicht arbeiten warst. Wenn ihr eine gemeinsame Steuerklärung abgebt, werden eure Einzeleinkommen nämlich zusammengerechnet. Es macht keinen Unterschied ob, sagen wir mal, dein Mann 50.000 Euro und du null oder ihr beide 25.000 Euro verdient habt. Eurer Familieneinkommen ist in dem Fall 50.000 Euro, von dem zwei Steuerfreibeträge abgezogen werden, egal wie es sich im Detail verteilt.
Bei Steuerklasse 4/4 hat man im Regelfall erst recht keine Nachzahlung, sondern bekommt üblicherweise Geld zurück. Wenn ich allein von diesen beiden Fakten ausgehe (den Rest euer Steuererklärung kenne ich ja nicht), solltet ihr voraussichtlich eine Erstattung erhalten.
Ergänzung: beim Finanzamt musst du den Wechsel vorher beantragen und teilst deinem Arbeitgeber dann die Steuerklärung 4 für die Gehaltsabrechnung mit.
Auf der Steuerklärung selbst musst man, soweit ich mich erinnere, gar keine Angaben dazu machen, außer auf dem Teil der Lohnsteuerbescheinigung. Dort gibst du das an, was auf der Lohnsteuerbescheinigung steht, also die 4.
Mich verblüffen die ganzen Antworten... die Steuerklassenwahl hat bis auf die dadurch gezahlte Lohnsteuer nichts mit der Einkommenssteuererklärung zu tun. Sie ist dort total egal.
Die Wahl deiner Steuerklasse bestimmt einzig und allein die Vorrausszahlung der Lohnsteuer im laufenden Jahr/Monat.
Bei der Einkommenssteuererklärung wird dann deine exakte Steuerlast anhand der Einkommenssteuertabellen/formeln für das vorangegangene Jahr berechnet und entsprechende absetzbare und steuermindernde Abzüge berechnet und vorgenommen. Dann erfolgt die Gegenüberstellung der real gezahlten Lohnsteuer (das konnte man durch die Steuerklassenwahl beeinflussen) zur berechneten zu zahlenden Lohnsteuer. Ist die Vorauszahlung zu hoch gewesen bekommt man was zurück, war sie zu niedrig zahlt man nach.
Mit der Wahl der 4/4 zahlt ihr beide genügend Steuern von eurem Einkommen voraus und seit vermutlich wenn nicht andere Einnahmen noch existieren auf der sicheren Seit und bekommt eher ein Rückzahlung, insbesondere, da du in diesem Jahr bisher kein Einkommen hattest, du sogar für die restlichen Monat "zu viel" Lohnsteuer auf die Jahressummen vorauszahlst.
Daher passte die 3 dein Mann / 5 du ohne Einkommen bisher soweit auch, da dein Mann sehr wenig Steuern vorausgezahlt hat. Wenn man es exakt durchrechnen würde könnte je nach Einkommensunterschied auch die 3/5 für das ganze Jahr passen oder ihr lasst es durchrechnen und nehmt die 4 mit Faktor.
Wieso verblüffen dich die Antworten? Sie enthalten ähnliche Aussagen wie deine. Die TE hat ihre Frage etwas unglücklich formuliert und mehrere Fragen in eine gepresst, daher kann man darauf nicht richtig antworten.
Der Steuerabzug, der beim Mann auf dem Gehaltszettel während der Elternzeit der TE erfolgt ist, wird erst am Ende des Jahres korrigiert. Somit bleibt er auf der Gehaltsabrechnung für den Zeitraum in der 3. Ab Änderung werden seine Abzüge nach der StKl 4 berechnet.
Erst am Ende des Jahres gehen beide Zeiträume in die Steuerklärung ein. In dieser muss man an einer Stelle die Zahlen aus der Lohnsteuerbescheinigung eintragen, wenn man das System die Daten nicht automatisch ziehen lässt.
... Moment ....
Ich habe gerade meine Lohnbescheinigung angeschaut. Du hast vermutlich insofern Recht, als dass die Steuersoftware keinen Eintrag der Steuerklasse verlangt, sondern ausschließlich der Zahlen. Meine Vermutung war, dass ganz oben die Steuerklasse steht und man die in Elster/Wiso o.ä. eintragen muss. Aber ok, dem ist nicht so. Das Finanzamt zieht sich anschließend alle zu Berechnung erforderlichen Daten automatisch. In dem Fall erkennt das System, dass unterjährig ein Wechsel stattfand und es keine "Steuerklasse für das ganze Jahr" gab.
Nachzahlen müssen die TE und ihr Mann voraussichtlich nicht. Da sind wir uns einig.
Ja verblüffen ist etwas überspitzt ausgedrückt Ich habe sehr oft das Gefühl das viele das Prinzip der Steuerklassen nicht verstehen. Deine Antwort war soweit noch am hilfreichsten für die TE.
Die Frage der TE ist auch komplex gestellt da sie mehrere Infos braucht um den Zusammenhang zwischen Steuerklassen und der vorausgezahlten Lohnsteuer und der Einkommenssteuerberechnung zu verstehen das die Steuerklasse nur auf die monatliche Berechnung der Vorauszahlung der Lohnsteuer relevant ist und damit nur indirekt was mit der kommenden Einkommenssteuererklärung zu tun hat.
Das Finanzamt interessiert im Nachhinein mehr oder weniger überhaupt nicht wann wer welche Lohnsteuerklasse hatte, das ist nur für den AG in der Lohnbuchhaltung zur Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer interessant.
Das Finanzamt braucht dann nur die Einkommensbestandteile summiert für das ganze Jahr und die tatsächlich gezahlte Lohnsteuer. Die kann man entweder von der Jahreslohnsteuerbescheinigung abtippen oder da die Finanzämter die bereits vorliegen haben automatisch übernehmen. Mit den steuerpflichtigen Jahreseinkommensbestandteilen wird vereinfacht ausgedrückt die Lohnsteuer für das gesamte Jahr nun neu berechnet, dabei in der Einkommenssteuererklärung angegebene Absetzmöglichkeiten berücksichtigt und angewandt/abgezogen und die bereits gezahlte gesamte Lohnsteuer gegengerechnet.