Hallo ihr lieben, vielleicht ist hier ja jmd. vom Fach. Wir sollten kürzlich unsere eigene Stellenbeschreibung anfertigen und die mit Zeitanteilen versehen, also die einzelnen zusammengefasste arbeiten, da eine Stellenbewertung wo anstehen soll. Das verunsichert uns nun natürlich alle. Wir sind in der verwaltung , also im öffentlichen Dienst (Bundesbehörde), als Bürosachbearbeiterinnen tätig. Warum, wozu wird so etwas durchgeführt? Könnte es passieren, dass uns eine niedrigere Eingruppierung droht? Uns wurde mitgeteilt, dass es bei Unklarheiten auch zu einem Arbeitsplatzinterview kommen könnte. Kann man diese Stellenbewertung (wohl von der Personalabteilung dann vorgenommen) dann einsehen und ist das nachvollziehbar für einen Laien?.. nur für den Fall, dass man hiergegen vorgehen müsste. Danke fürs Lesen und liebe Grüße
Tätigkeitsbeschreibung Bewertung
Wurde bei uns auch schon durchgeführt.
Diente dann dazu, dass festgehalten wurde, dass jeder in der Entgeltgruppe eingestuft ist, die seinem Tätigkeitsfeld entspricht.
Man wollte jedem gleich den Wind aus den Segeln nehmen, der vorgehabt hätte, eine Höhergruppierung zu beantragen.
Puh ok danke. Damit könnte ich ja leben .
Wurden bei euch diese arbeitsplatzinterviews durchgeführt? Habe irgendwie Angst, dass ich entscheidendes vergesse zu erwähnen.
Die wurden gar nicht durchgeführt. Wüsste auch nicht, was das sein sollte.
Du hast ja sicherlich alles notiert, was zu deinen Tätigkeiten gehört. Was solltest du dann noch dazu erzählen?
Dein Vorgesetzter sollte doch so und so wissen, was du machst. Er wird ja auch schließlich deine Leistungsbeurteilung ausfüllen, oder?
Ich glaube auch nicht, dass ihr runtergestuft werden dürft.
Eigentlich ist das überhaupt nicht eure Aufgabe. Es ist die Aufgabe des AG festzuhalten welche Tätigkeiten er zu welchen Anteilen von euch erwartet.
Aufzuschreiben was ihr macht und wir lange das dauert, ja okay , aber aus diesen Infos muss dann die Behörde immernoch eigenständig TDs erstellen.
Ich würde an eurer Stelle mit dem Personalrat sprechen bzw. mit eurer Gewerkschaft, wenn ihr Mitglied seid.
Die Idee, dass Mitarbeiter ihre eigenen TDs schreiben höre ich leider immer wieder. Eine niedrigere Eingruppierung ist schon unter ganz bestimmten Bedingungen möglich, aber da gibt es verschiedene Klauseln zu, auch da solltet ihr euch an den Personalrat wenden.
Bei uns wurden mal durch eine „Umstrukturierung“ die Stellen schlechter bewertet (von EG 10 auf EG9, später EG 9c). Wir hatten alle Bestandsschutz, aber für neu eingestellte Mitarbeiter tat es mir leid.
Sowas wird angefertigt um zu schauen, wie die jeweiligen Arbeitsplätze bewertet werden sollen/dürfen. Theoretisch kann es deshalb natürlich sein, dass ihr runtergestuft werdet - das wäre der Fall, wenn eure Tätigkeiten die bisherige Bewertung nicht mehr rechtfertigen. In so einem Fall besteht aber die Möglichkeit Leute umzusetzen oder Aufgaben zu verschieben, d.h. bevor man Leute runterstuft wird geschaut, ob man den Betroffenen Tätigkeiten überträgt, die der bisherigen Bewertung entsprechen oder ob man zusätzlich zu den bisherigen Aufgaben noch 1-2 "anspruchsvollerere" dazugeben kann und somit die bisherige Bewertung wieder passt
Stellenbewertung scheint im ÖD in den letzten Jahren an vielen Stellen aufzuploppen. Ich bin überrascht, wie lax man hier bei euch damit umgeht und dass man euch die Stellenbeschreibung überlässt. Hier müsste sich dein Chef und auch euer Personalrat auf die Hinterbeine stellen und schauen, dass eure Stellen so hoch wie möglich verkauft werden.
Wir sind auch immer mal wieder davon betroffen. Es ist gar nicht so leicht, eine höhergruppierte Stelle zu rechtfertigen. Vor allem dann, wenn die niedriger eingestuften Stellen sehr ähnlich arbeiten. Dann wird noch mit den Landesbehörden abgeglichen und letztendlich einigt man sich auf den niedrigsten gemeinsamen Nenner. Die alten Posten trifft es nicht, aber die Neueinstellungen.
Bist du sicher, dass es darum geht, anhand der von euch angefertigten "Stellenbeschreibung" zu überprüfen, ob ihr richtig eingruppiert seid?
Meine Frage rührt folgendermaßen daher: meine Behörde (eine der obersten Bundesbehörden) hat zwischen, ich meine, 2019 und 2021 eine Organisationsuntersuchung durchgeführt. Dabei sollten ausgewählte Mitarbeiter die Tätigkeiten ihrer Stellenbeschreibung entsprechend auflisten mit jedem einzelnen Arbeitsschritt und dem Zeitaufwand, das wurde über alle Außenstellen bundesweit gemacht.
Ziel der Untersuchung war nicht, die Überprüfung, ob die Beschäftigten korrekt eingestuft sind sondern grob gesagt ob die aufgewendete Zeit zum vorhandenen Personal passt. In meinem Bereich kam für uns Bürosachbearbeiter heraus, dass wir zu wenige sind für die Menge und Zeitaufwand der Aufgaben.
Bei Unstimmigkeiten waren auch Arbeitsplatzinterviews vorgesehen. In unserer Außenstelle gab es meines Wissens keine, in anderen wohl schon vor dem Hintergrund wenn die Angaben extrem von denen der anderen Außenstellen abwichen.
Außerdem wurden durch diese Ergebnisse Zeitrichtwerte veröffentlicht wie lange bspw die Bearbeitung eines bestimmten Antrages dauern darf.
An eurer Stelle würde ich noch Mal konkret nachfragen, was der Hintergrund eurer Ausarbeitung ist und welches Ziel sie hat.
Es bringt doch nichts, wenn ihr euch jetzt wochenlang einen kopf macht und Angst habt vor Herabstufung und das gar nicht nötig gewesen wäre
Liebe Grüße