Elterngeld und anschließend Gehalt, Frage dazu.

Hallo an alle, ich habe eine Frage zur Beschäftigung während/nach dem Bezug des Elterngeldes und hoffe auf euer Wissen.

Wenn ich bis einschließlich Juli Elterngeld bekomme, ich aber im Juli anfange zu arbeiten, Minijob Basis zunächst und Anfang des nächsten Monats, also sprich Anfang August meinen Lohn bekomme, läuft ja alles rechtens wegen dem Elterngeld, oder?
Muss ich also nicht melden oder doch?

Lg

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Wenn du für Juli noch elterngeld bekommst und im Juli anfängst zu arbeiten, also für Juli gehalt erhälst, dann musst du das melden. Wann du das Gehalt für Juli erhälst, ist egal.

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Ah ok, ich hatte nämlich hier im Forum selber gelesen, dass es sehr wohl eine Rolle spielt 🤷

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Bei selbstständigen und der Rechnungsstellung. Du bist ja nicht selbstständig oder irre ich mich?

Sonst melde es und schaue, was passiert.

Ich kann dir sagen, dass ich bis zum 04. September Elterngeld bekomme und es sehr wohl eine Rolle spielt, ob ich die 4 Tage arbeite, weswegen mein Teilzeitvertrag erst am 05. September beginnt.

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Mir wurde von der Elterngeldstelle auch gesagt, dass der Zeitpunkt der Auszahlung egal ist. Elterngeld ist eine Lohnersatzleistung und wenn du für Juli EG bekommst aber im Juli arbeitest, wird es entsprechend gekürzt weil der Lohn dann quasi erwirtschaftet wird. Du solltest also erst anfangen zu arbeiten, wenn der EG Bezug vorbei ist.

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Das stimmt nicht, denn sonst könnte man nicht ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten (und würde nach dem MuSchu ein paar Tage ohne Geld dastehen).
Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt. Der Bezugszeitraum für das Basis-EG endet daher am Vorabend des 1. Geburtstags.
Ab dem Geburtstag bezieht die TE kein Elterngeld mehr, sodass nichts angerechnet wird.

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In diesem Fall steht da aber nichts vom Alter des Kindes sondern, dass sie "bis einschließlich Juli" EG bekommt und gleichzeitig "im Juli" arbeiten geht. Da muss man dann schauen, dass man eben erst nach dem EG Bezugszeitpunkt arbeitet.

Bearbeitet von Maulbeerbaum
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Ihr habt alle einen Denkfehler:

Elterngeld wird nach Lebensmonaten gezahlt, nicht nach Kalendermonaten. Wird dein Kind am 13.7. ein Jahr alt, ist dein letzter Bezugsmonat für Basis-EG der Zeitraum 13.6.-12.7.
Am 13.7. beziehst du schon kein EG mehr, sodass du ohne Probleme arbeiten kannst. Selbst wenn das Geld im Juli ausgezahlt wird, musst du der EG-Stelle nichts melden.

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Habe gerade extra noch mal alles sämtliche durchgesucht an meinen Unterlagen und ja, du hast Recht.
Ich kann quasi ab dem 1. Geburtstag wieder arbeiten, denn der Monat wird ja nur anteilig gezahlt.

Danke dir!!

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Danke an alle!

Bearbeitet von Fr.ag.e