Hallo vielleicht hat hier ja jemand Ahnung bzw. einen Rat.
Ich bin aktuell in Elternzeit und habe jetzt gemeinsam mit meinen Vorgesetzten festgestellt, dass ich noch einen resturlaub von 1 monat habe , wenn ich in einiger Zeit wieder einsteige….Nun wurde mir aber in einem Gespräch gesagt ich müsse diesen resturlaub zwangsläufig an die Elternzeit anhängen da er sonst verfällt.
Einige Bekannte haben mir geraten mich dahingehend nochmal zu informieren und tatsächlich finde ich im Internet die Information , dass man den resturlaub im Jahr nehmen kann wenn die Elternzeit endet oder auch noch im Jahr darauf. Mit drei kleinen Kindern würde ich natürlich gerne selbst meinen Urlaub planen bzw. Ihn teilweise zu Ferienzeiten nehmen wollen wenn die Kids eh betreut werden müssen . Tatsächlich arbeite ich noch dazu ich in einem Bereich in dem es feste Schließzeiten der Einrichtungen gibt die ich so oder so schon mit einplanen muss ( da sind beispielsweise 3 Wochen Sommerpause) und mit denen mein „neuer“ Urlaub schon nahezu ausgeschöpft ist. Womit mir für den Rest des Jahres kaum Spielraum bleiben würde …weder für Ferien noch für andere Termine die halt so anfallen für die man Urlaubstage als mama nutzt…
Kann der Arbeitgeber einem denn tatsächlich so genau vorschreiben den Urlaub an die Elternzeit anzuhängen oder hat man da doch noch Mitspracherecht?
Resturlaub nach Elternzeit
Nein, das kann der AG dir natürlich nicht vorschreiben.
Druck dir entsprechende Passage aus dem BEEG aus und leg es deinem AG vor.
Oh danke für die schnelle Antwort und den Tipp mit dem ausdrucken das werd ich machen :) - ich bin so verunsichert gewesen und bin generell der Typ Mensch der wenig hinterfragt und sich schnell unterordnet …hätten mich meine Freunde nicht dazu ermutigt hätte ich wohl nie nachgeforscht.
Jetzt hoffe ich einfach, dass ich damit keine schlechte Stimmung beim AG mache aber es wäre für mich und uns als Familie sehr blöd wenn so ein Monat „unnötig“ Zuhause verplempert wird…finde es gleichzeitig auch sehr komisch, dass mir das so gesagt wurde trotz mehrfacher Nachfrage war nämlich da die Aussage „der Urlaub muss Direkt angehangen & komplett abgebaut werden
Naja, schlechte Stimmung hin oder her, der AG muss damit rechnen, dass man seine Rechte überprüft und auch durchsetzt.
Sollte man immer tun.
Du kannst auch die Elternzeit für einen Monat unterbrechen und den Urlaub nehmen. So habe ich es gemacht. Fand ich ganz praktisch weil ich ein ganzes Monatsgehalt bekam, zusätzlich nochmal 2,5 Tage Urlaub und, da ich in einem tarifgebundenen Unternehmen arbeite, mehr Weihnachts- und Urlaubsgeld. Alles was man in der Elternzeit gut brauchen kann.
Ich werde es tatsächlich so machen, weil es bei mir 2 Monate sind mit einigen Überstunden zusammen, aber so eine Vorschrift oä gibt es nicht, du kannst darüber frei entscheiden, dein AG darf dir den Urlaub also nicht vorgeben.
Du musst ihn nicht direkt im Anschluss nehmen. Allerdings ist es auch nicht so, dass dir der AG alles so genehmigen muss wie du es möchtest, wenn betriebliche Gründe dagegen sprechen.
Das stimmt und das ist mir natürlich bewusst und ich bin auch niemand der auf biegen und brechen seinen Willen durchsetzen will aber einen kompletten Monat Urlaub dann nehmen zu MÜSSEN - komplett … wäre tatsächlich unglücklich. Zumindest einen Teil möchte ich mir für andere Situationen im selben Jahr aufsparen und ihn dann nehmen wenn ich ihn brauche.