Teilzeitvertrag und Resturlaub

Hallo,

Vllt kann mir jemand weiterhelfen:
Es sind zwei Punkte, die ineinander greifen.

Meine EZ endet Ende Mai. Im Januar nahm ich Kontakt mit der Firma auf, um die Rahmenbedingungen für die Teilzeit abzuklären.

Fakt ist, dass ich über 7 Wochen Resturlaub habe. Mein Vorschlag, dass ich diesen Urlaub an die EZ anhänge und dann in TZ starte, wurde (eher rigoros) abgelehnt.
Man wolle mir den Resturlaub mit der ersten Lohnabrechnung im TZ-Vertrag auszahlen.

Im ersten Implus stimmte ich zu, da ich es nicht besser wusste. Nun las ich weiter unten einen Beitrag, wo gesagt wurde, dass der AG mir nicht "vorschreiben" kann, was mit dem Resturlaub passiert.

Jetzt bin ich am überlegen, nochmal auf dem AG zuzugehen und darum zu bitten, dass nicht der komplette Urlaub ausgezahlt wird und ich zumindest noch 1-2 Wochen Resturlaub zurückhalte.
(Unsere Kinder haben dieses Jahr 4 Wochen Schließzeiten in der KiTa im Sommer, da könnte ich es zum überbrücken sehr gut gebrauchen)

Der zweite Punkt ist der, dass wir Mitte März die Rahmenbedingungen für den TZ-Vertrag aushandelten und ich bat vorab um einen Vertragsentwurf zum durchlesen. Bis heute kam nichts, weder auf telefonische Nachfrage noch per Email.

Da ich bisher nichts unterschrieben habe, müsste ich eigentlich das Thema Resturlaub "nachverhandeln" können,oder?

Wie sieht es aus, wenn ich bis zum Ende der EZ keinen neuen TZ-Vertrag vorliegen habe/unterschrieben habe und sollte eigentlich anfangen?
Offiziel besteht ja noch ein VZ-Vertrag,den ich aber betreuungsbedingt nicht erfüllen kann.
Ich will auch nicht am 1.Arbeitstag nach der EZ zurück kommen und "zwischen Tür und Angel" den TZ-Vertrag ohne durchlesen unterschreiben müssen, damit alles rechtens ist...

Wie würdet ihr handeln?
Lg

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Resturlaub: den darf der AG gar nicht auszahlen. Wenn er es trotzdem macht, dann hättest du immer noch den Anspruch diese Resturlaubstage später zu nehmen 😉 und achte darauf, dass der Resturlaub mit vollzeit vergütet werden muss!

Zur Teilzeit: hattest du da schriftlich etwas beantragt? Gibt es Email-Verkehr dazu zwischen dir und dem AG?

Bearbeitet von verena43
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Wow... der AG darf es nicht auszahlen? 😳
Gut zu wissen. Gibt es evtl noch einen Paragraphen o.ä., womit ich diese Aussage untermauern kann? Oder wo suche ich am besten danach?

Dann spekuliert der AG wohl auf meine Unwissenheit diesbezüglich

Zu TZ: nein, wurde alles mündlich vor Ort besprochen. Nichts schriftliches.

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Schau mal ins Bundesurlaubsgesetz. Urlaub darf nur nach Beenden des Arbeitsverhältnisses ausgezahlt werden.

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WENN du wirklich zustimmen solltest, dass der Urkaub ausbezahlt wird, dann achte bitte darauf, dass er explizit auf Vollzeitbasis ausbezahlt wird! Denn "damals" hatte ein Arbeitstag ja z.B. 8 Stunden, jetzt vielleicht nur 4. Das heißt, du würdest durch eine Auszahlung jetzt (im Gegensatz zu einer Auszahlung mit der letzten Abrechnung VOR Elternzeit) ggf. 50% "verschenken" bzw die Firma sich 50% "sparen".

Wobei - wie oben schon geschrieben- eine Auszahlung eigentlich in diesem Fall schlicht nicht zulässig ist. Außer (!!!) und diese Sorge kommt mir gerade, weil du von neuem Vertrag etc schreibst:
Pass bitte auf, dass dein AG da kein komisches Ding macht und unter irgendwelchen Vorwänden ("alles Formsache..." ) dein altes Arbeitsverhältnis beendet und das TZ Verhältnis als neues Beschäftigungsverhältnis laufen lassen will. Auf sowas auf keinen Fall einlassen!

Bearbeitet von edge-of-reason
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Ich meine, mir wurde gesagt, dass die Auszahlung auf Basis der VZ-Vergütung erfolgen soll. Trotzdem danke für den Hinweis, sollte es soweit kommen, achte ich darauf.

Wobei wir (mein Mann und ich) gerade versuchen, uns über das BEEG und Bundesurlaubsgesetz schlau zu machen 🙈
Dieses Paragraphen-Deutsch war leider noch nie meine Stärke.

Dein Einwand bzgl "altes Arbeitsverhältnis" beenden und den TZ-Vertrag als neues laufen lassen: das ist mir neu, bzw. verstehe ich nicht.
Welche Nachteile hätte es? Hast Du mir vlkt einen Tipp, wo ich mehr zu diesem Thema lesen kann?

Wir sind sowieso am überlegen, morgen mal über unsere RS-Versicherung uns beraten zu lassen.

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Naja, mit neuem Arbeitsverhältnis startest du eben wieder von vorn. Und sehr viele arbeitschutzrechtliche Vorschriften greifen z.b. erst ab 6 Monaten. Dir steht z.b. durch deine Betriebszugehörigkeit jetzt schon eine viel längere Kündigungsfrist seitens AG zu, das startet dann wieder von vorn, viele andere Benefits sind oft an Bereiebszugehörigkeit gekoppelt etc. Ganz banal z.b. könntest du jetzt bald dein 10jähriges Betriebsjubiläum haben (Elternzeit zählt mit dazu, du bist weiterhin Mitarbeiterin, nur gerade nicht anwesend) und da z.b. 1 Tag Sonderurlaub oder eine Sonderzahlung bekommen. Mit neuem Vertrag bekommst du das dann nicht in 1 sondern wieder erst in 10 Jahren.
Und und und.... Du brauchst keinen neuen Vertrag, dein Arbeitsverhältnis besteht weiter - was dein AG aufsetzen sollte, ist eine schriftliche Vereinbarung über die geänderte Arbeitszeit inkl Auswirkungen auf dein künftiges anteiliges Gehalt. Aber keinen neuen Vertrag!

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