Hallo. Ich bin aktuell noch bis November 23 in Elternzeit. Wir planen nun unser 2. Kind, fragen uns aber, wie es mit dem Elterngeld ist… wenn das 2. Kind zb im März kommt, bin ich in der Elternzeit des ersten Kindes schwanger geworden. Bin jedoch 4 Monate (bis zur Geburt von Kind 2) nach der Elternzeit (von Kind 1) ohne Gehalt (ich bin aktuell arbeitslos, jedoch wäre ich sowieso im Beschäftigungsverbot, weshalb ich mir ja nichtmal was suchen könnte…). Ich habe ein (klein) Gewerbe angemeldet, jedoch erziele ich damit aktuell noch keinen Gewinn…
Vor der Geburt meines 1. Kindes habe ich gearbeitet. wie wird denn mein Elterngeld fürs zweite Kind berechnet?
2. Schwangerschaft in Elternzeit des 1. Kindes
wenn du arbeitslos bist, bist du nicht im Beschäftigungsverbot, dass kann nur ein AG austellen, den hast du in dem Fall nicht
Für 2. Kind kaannst du 14 Monate ausklammern, der REst wir mit 0 berechnet. wenn du Nov 23 2Jahre Elternziet hattest, sind das schon 24 Monate, wenn das Kind im März geboren werden würde , sind das nochmal 4, Elterngeld zählt nicht als Einkommen, es wären folglich die 300€
Soweit ich weiß musst du für den Elterngeld Trick mindestens 1 Rechnung gestellt haben in deinem angemeldeten Kleingewerbe aber bitte informiere dich da online genauer dazu.
Wenn du aktuell keinen AG hast, hast du keine Elternzeit.
Um überhaupt antworten zu können, müsste man genaue Daten wissen (wann Kind 1 geboren, arbeitslos seit, selbstständig seit usw.)
Warum du im BV sein solltest, erschließt sich mir auch nicht.
1. du hast keine Elternzeit
2. bist du einfach Hausfrau
3. NV bekommst du sowieso nicht
4. such dir eine Arbeit und werde dann schwanger.