Inflationsprämie bei 2 Jobs?

Hallo

Ich habe jeweils einen Haupt und Minijob im TVöD.
Mein Mann meint jetzt, ich bekomme die Prämie jeweils 2 mal auf die Stunden angepasst, aber eben 2 mal im Monat.
Ich meine nein?
Kann da jemand was Bestimmtes zu sagen?

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Das ist sonst erlaubt. Ich weiß nicht, ob es im TVöD anders ist.
Aber sind kann man von 2 rechtlich unterschiedlichen Arbeitgebern jeweils die Inflationsausgleichsprämie bekommen.

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Du solltest es 2 mal anteilig auf deine Stunden bekommen:

aus https://oeffentlicher-dienst-news.de/tarifergebnis-oeffentlicher-dienst-2023/ ->
"Wie werden die Inflationsausgleichzahlungen für Beschäftigte in Teilzeit ausgezahlt?
Für die Angestellten, die im öfffntlichen Dienst der kommunalen Arbeitgeber oder dem Bundes arbeiten, wird es eine Inflationsausgleichzahlung geben. Geregelt wird dies in einem Tarifvertrag, der im Rahmen der Einigung gefasst wurde. Doch wie wird die gestaffelte Auszahlung der Prämie geregelt. Auf Anfrage bei der VKA teilt eine Sprecherin mit: „Neben dem Einigungspapier haben die Tarifpartner den Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise (TV Inflationsausgleich) abgeschlossen. Beschäftigte erhalten demnach ein Inflationsausgleichsgeld von insgesamt 3.000 Euro. Mit dem Entgelt für Juni 2023 wird ihnen eine Sonderzahlung in Höhe von 1.240,00 Euro (Inflationsausgleich 2023) und in den Monaten Juli 2023 bis Februar 2024 monatliche Sonderzahlungen in Höhe von jeweils 220 Euro ausgezahlt werden. Der Tarifvertrag regelt, dass u.a. § 24 Absatz 2 TVöD entsprechend gilt.“

In diesem genannten Passus im TVöD (alte Fassung) heißt es konkret: „Soweit tarifvertraglich nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist, erhalten Teilzeitbeschäftigte das Tabellenentgelt (§ 15) und alle sonstigen Entgeltbestandteile in dem Umfang, der dem Anteil ihrer individuell vereinbarten durchschnittlichen Arbeitszeit an der regelmäßigen Arbeitszeit vergleichbarer Vollzeitbeschäftigter entspricht.“ Die VKA fasst das zusammen mit den Worten: „Die Zahlungen werden somit zeitratierlich ausgezahlt.“"