Zahnarzt Rechnung Faktor von 5

Hallo. Ich habe 2 Füllungen machen lassen in Kunststoff. 1 x 2 flächig und 1 x 3 Flächig. Nach Abzug der Krankenkassen zugabe zu einer klassischen Amalganfüllung soll ich nun für 2 Flächig 90€ mit einem Faktor von 4,3 und 3 Flächig 120€ mit einem Faktor von knapp 5 zuzahlen. Es hieß die 2 Flächige sei nur oberflächlich und kein Problem. Dachte man rechnet normal mit einem Faktor von 2, 3 und bei Komplikationen mit 3,5. Auf Nachfrage in der Praxis, weshalb der Faktor so hoch ist, wenn es angeblich keine Komplikationen gab. " die Gebührenordnung sei schon ewig nicht erhöht worden und aufgrund der gestiegenen Preise, müsste man die Preise anpassen und das ging nur mit dem Faktor.

Ich habe zwar eine Zahnzusatzversicherung, allerdings bezahlt die eben nur bis 3,5. Den Rdst darf ich trotzdem selbst bezahlen.

Ist das so zulässig? Ich meinte jetzt ist es eh zu spät undnich werde das zahlen. Bei anderen Zahnärzten ist es vermutlich auch nicht günstiger. Finde das Vorgehen trotzdem Komisch.

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Für die Abrechnung zu diesem Satz benötigt der ZA eine vorher unterschriebene Honorarvereinbarung, denn der Faktor liegt außerhalb des Gebührenrahmens. Liegt diese vor?

Die GOZ wurde zuletzt 2012 aktualisiert, das ist für eine Gebührenordnung noch recht „jung“.

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Ja gab es. Es musste ja gemacht werden. Habe leider nicht auf den Faktor geachtet, da es hieß nur ne Mini stelle und ich bis dato gar nicht wusste, dass nur bis 3,5 bezahlt wird.

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Dann wirst du es zahlen müssen schätze ich.

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Ich habe auch gerade eine Mini-Füllung mit 5,0 bezahlt. Habe mich beim Kostenvoranschlag schon aufgeregt. Es war ursprünglich der Zahnarzt meines Mannes und dadurch, dass ich nach dem Zusammenziehen einen neuen brauchte, bin ich auch zu dem. Mein Mann sagte damals schon, dass es nicht der günstige Zahnarzt wäre, also kann man bei mir wohl sagen, selber Schuld. Mein Mann hat schlechte Erfahrungen gemacht und will deswegen trotzdem da bleiben.
Ich habe überlegt zu wechseln, da ich aber akut was habe und nicht weiß ob ein anderer besser und günstiger ist, nehme ich es derzeit hin :-/

Sind es sehr hohe Kosten bei dir? Vermutlich bringt es nichts, sich zu beschweren, so lange der Zahnarzt die höhere Gebühr begründen kann.
Meine Rechnung habe ich gestern der Versicherung eingereicht. Hmm, dann werde ich mich wohl auch auf eine teilweise Ablehnung einstellen müssen 😑

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Begründen ist fast nicht nötig, selbst wenn man wie dieser Zahnarzt den über 8- fachen Satz nimmt:

https://www.bzaek.de/goz/urteiledatenbank-goz/urteil/angemessenheit-von-honorarvereinbarungen.html

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90 bzw. 120 Euro sind zum Glück noch bezahlbar und wenn ich dich richtig verstanden habe, hast du vorher eine Honorarvereinbarung unterschrieben.

Aus Sicht des Zahnarztes ist es wahrscheinlich auch schlauer einfach ein Honorar außerhalb der GOZ zu vereinbaren, da er dann auch nicht den Stress hat, den Faktor 3,5 begründen zu müssen.

Über 3,5 ist sicher nicht Standard, aber auch nicht außergewöhnlich. Ich gehe davon aus, dass vor allem die Zahnärzte anziehen werden und wir zukünftig in der Breite Faktoren über 3,5 sehen werden.

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Mit großer Wahrscheinlichkeit werden Faktoren über 3,5 üblich werden. Man muss bedenken, dass die Standardvergütung mit Faktor 2,3 mittlerweile in vielen Fällen unterhalb der Vergütung von GKV-Patienten liegt.

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Nenn dafür bitte mal ein konkretes Beispiel.

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