Urlaub nach Elternzeit- steh ich auf dem Schlauch?

Ihr Lieben, vielleicht bin ich zu blöd. Ich beende zum 20.6. meine Elternzeit. Ich habe 30 Tage Urlaubsanspruch. Mit in die EZ habe ich 2 Tage "Resturlaub" genommen. Online steht, für volle Monate EZ darf je 1/12 gekürzt werden.

Welchen Urlaubsanspruch habe ich nun noch für 2023? (Gern mit Erklärung.)

Spoiler: mein AG kommt auf 16 Tage.


1000 Dank!!

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Wenn dein AG den Urlaubsanspruch in der EZ kürzt, darf er für vollständige Kalendermonate EZ 1/12tel Urlaub abziehen.
https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__17.html

1.1.23 -20.6.23 = 5 vollständige Kalendermonate = 5/12 Urlaub

30/12 x 5 = 12,5 Tage

30 -12,5= 17,5 Tage Urlaubsanspruch = 18 Tage Urlaubsanspruch + 2 Tage Resturlaub = 20 Tage

Hattest du deinen Urlaubsanspruch im Mutterschutz schon vorher mit aufgebraucht?

Bearbeitet von smokefighter
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Oh, danke dir!!! Sogar mit passendem Gesetz. 🤗

Ich war auch davon ausgegangen, dass es schon ohne die mitgenommenen 17,5 sein müssten.

Was meinst du denn mit dem Mutterschutz?

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Damit ist gemeint, dass du auch im Mutterschutz vollen Urlaubsanspruch erwirbst. Dieser darf nicht gekürzt werden.

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Das ist abhängig von den Regelarbeitstagen in der Firma und deinen Arbeitstagen.
Wenn die Firma 5 Tage regelarbeitstage hat und du 5 Tage die Woche arbeitest, kommt der Internet Rechner auf 17,5 Ttage + deine 2 Tage.
Ich würde vermute sie haben den Juni anteilig gekürzt.

P.s. Ich nutze zum ausrechnen einen Internet Rechner! Bin nur angestellte und nicht vom Fach (lohnabrechnung oder so)

Bearbeitet von iorana
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Danke dir! Ich glaub, ich muss mal die Personalabteilung um eine Erklärung bitten wie die 16 Tage zustande kommen 🙈

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Ja, würde ich auf jedenfall machen...

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Hallo, hast du die Kürzung des Urlaubanspruches schriftlich? Sollte der AG es versäumt haben die Kürzung mitzuteilen, hast du sogar vollen Anspruch.

Ansonsten ist es wie oben beschrieben, mit 18Tagen für dieses Jahr plus 2 Tage Resturlaub und der Anspruch für die Mutterschutzfristen 6Wochen vorher und 8Wochen nach der Geburt wird auch berechnet.

Viel Glück!

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Ich muss mal schauen, ob etwas generelles dazu in den Mutterschaftsunterlagen, im Arbeitsvertrag etc. steht. Ich kann mich jetzt zumindest an kein expliziten Schreiben erinnern.

Bis wann müsste man denn über eine Kürzung informiert werden?

Bearbeitet von anaie
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Die Kürzung darf der AG noch mitteilen, wenn du den Entsprechenden Urlaub beantragst z. B. oder bei Kündigung bis zum tatsächlich äsen Ausscheiden

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