Wann Zuschuss für Mutterschaftsgeld bei AG beantragen?

Hallo,
ich bin etwas verwirrt... Bei der Schwangerschaftsberatung wurde uns gesagt, der Antrag für den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld soll nach der Geburt erfolgen... dem Antrag bei der Krankenkasse habe ich gestellt, der läuft.
Im Internet habe ich gelesen, dass der Antrag beim AG auch vorher gestellt werden kann, bis zu 7 Wochen vor der Geburt.
Habe ich da bei der Beratung was falsch verstanden? Bis wann muss ich das Mutterschaftsgeld spätestens beantragen? Wann wird es ausgezahlt? Schließlich muss die Zeit bis zur Auszahlung ja auch überbrückt werden?
Bei der Beratungsstelle habe ich keinen erreichen können und bei der KK warte ich ewig in der Warteschlange 😅

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Hier Info von einer Krankenkasse:
"Wie kann ich meine Schwan­ger­schaft mitteilen und Mutter­schafts­geld bean­tra­gen?
Bitte reichen Sie uns dafür das Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung ein. Diese Bescheinigung bekommen Sie von Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt. Oder Sie senden uns die Bescheinigung per Post. Ein Bild vom Mutterpass reicht nicht aus.

Die "Ausfertigung für die Krankenkasse" gilt als Antrag für das Mutterschaftsgeld."

Wenn du das Formular "Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung" von deiner Frauenärztin geholt hast, das bekommst du auch schon vor der 34. SW reichst u die ausgefüllte "Ausfertigung für die Krankenkasse" mit den Daten deines AG ein.
Um den Rest kümmert sich eigentlich deine Krankenkasse und informiert den AG über die Höhe des Mutterschaftsgeldes, so dass dieser den Zuschuss berechnen und im normalen Lohnzahlungszyklus bezahlen kann.

Nach der Geburt meldest du die Geburt der Krankenkasse und dem AG und die Auszahlung erfolgt wieder automatisch.

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Ok 👌 danke, so hatte ich das auch gemacht. Es hat mich nur gewundert, dass ich noch mal von der Beratungsstelle ein Formular für den AG bekommen habe...

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Ich habe zusätzlich eine Kopie der Ausfertigung für die Krankenkasse an den AG per Mail gesendet, ist aber kein Muss. Nach der Geburt musste ich eine Kopie der Geburtsurkunde beim AG einreichen.

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Hallo,

Ich musste bei meinen Arbeitgeber garnichts beantragen. Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft habe ich binnen einer Woche den Beginn des Mutterschutz mitgeteilt bekommen und die Höhe des Arbeitgebersanteil des Mutterschutzlohns habe ich circa 6 Wochen vor Beginn des Mutterschutz. Die Summe der KK und des AGs addiert, entsprach auf den Cent genau meinem Lohn.

Den Antrag für die KK habe ich in der 32 ssw abgeschickt und innerhalb 2 Wocheb auch hier die Höhe und den ersten Auszahlungsternin mitgeteilt bekommen. Der zweite Auszahlungstermin wurde dann nach nach Eingang der Geburtsurkunde von der KK mitgeteilt.

LG