Inflationsausgleichprämie (Sonderzahlung) im Mutterschutz?

Hallöchen,

Ich habe heute erfahren, dass mein Träger (freier Träger der Jugendhilfe) “allen zum 31.05.23 ungekündigten MA eine Inflationsausgleichprämie in Höhe von xx zahlt. Diese wird mit dem Junigehalt ausgezahlt” - mein Mutterschutz beginnt genau am 01.06.23. Bekomme ich diese Sonderzahlung noch? Beim ersten Querlesen im Internet schien es so, dass ich im Mutterschutz schon berechtigt sei, Elternzeit hingegen nur anteilig.

Da die Summe nicht unerheblich ist, freue ich mich auf euren Input!!

Ich werde nächste Woche wenn die Info offiziell bei allen ist auch mal unsere Buchhaltung fragen. Aber vielleicht hat ja vorher schon jemand Erfahrungswerte. Liebe Grüße!

PS ich betone nochmal dass ich nicht im öffentlichen Dienst arbeite, wie eine andere Threaderstellerin die eine ähnliche Frage postete.

Bearbeitet von Alessa9142
1

Vermutlich schon. Ich würde nachfragen und im Zweifelsfall den Mutterschutz um einen Tag kürzen. Vor der Geburt ist er ja freiwillig.

2

Danke! Ja das macht evtl Sinn. Nur bin ich seit positiven Test im Beschäftigungsverbot vom Arbeitgeber. Kita eben. Weiß nicht ob ich da den Mutterschutz einen Tag kürzen kann…

3

Nein dann dürfte der Kniff nicht gehen.

4

Tendenziell würde ich sagen es steht dir moralisch gesehen zu aber! die Regeln für die Auszahlung und die Berechtigung macht der AG, daher kennt nur dein AG die Modalitäten.
Was spricht für eine Berücksichtigung der Zahlung ggfs auch im Mutterschutz:
1. du warst zum von dir genannten Stichtag noch gar nicht im Mutterschutz
2. der Mutterschutz ist in einem aktiven! Arbeitsverhältnis nur ein Beschäftigungsverbot (in der EZ ruht das AV)

Alles andere ist Lesen in der Glaskugel da niemand hier den genauen Hintergrund/Beschluss/Vereinbarung deines AGs/Träger/Verband oder was auch immer kennen kann.

5

Hallo,

Da du in den Mutterschutz kommst, besteht ein aktives Beschäftigungsverhältnis und du bekommst im Mutterschutz ja auch weiterhin einen Teil deines Gehaltes. Außerdem bist du zum Stichtag noch nicht im Mutterschutz. Von daher steht die Sonderzahlung in voller Höhe zu.

6

Du schreibst, dass der Stichtag der 31.5. ist und du am 1.6. in den Mutterschutz gehst. Somit kann die Antwort eigentlich nur lauten, dass du die Prämie bekommst.
Es sei denn, am dem Stichtag, der vom AG (oder ggf in einem Tarifvertrag) festgelegt wird, ändert sich noch was.