Kündigung nach Elternzeit im TvöD

Hallo ihr Lieben,
Ich bekomme Ende Juni mein erstes Kind und möchte nach dem Mutterschutz ein Jahr in Elternzeit (bekomme dann Basis-Elterngeld) gehen. Nun habe ich ein Jobangebot bekommen, bei dem ich nächstes Jahr im Sommer anfangen könnte. Ich arbeite ab Oktober seit 5 Jahren im Unternehmen (im TvöD) und hätte dann außerhalb der Elternzeit 3 Monate bis zum Quartalsende Kündigungsfrist. Bleibt die Kündigungsfrist auch, wenn ich zum Ende meiner Elternzeit kündige oder verhält es sich da dann anders?
Und noch eine Frage: Falls mein Kind z.B. schon Mitte Juni kommen sollte, kann ich meine Elternzeit dann trotzdem bis 30.06.2024 beantragen? Dass ich die restlichen Tage nicht bezahlt bekommen würde, ist mir bewusst.
Ich hoffe, ihr wisst, was ich meine 🙈😅 vielen Dank auf jeden Fall für eure Antworten!

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In der Elternzeit hast du lt BEEG eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit genau zum Elternzeitende mit 3 Monate Kündigungsfrist zum Elternzeitende. Kündigst du nicht genau zum Elternzeitende greift deine vertragliche Kündigungsfrist.

Ja du kannst deine Elternzeit auch taggenau bis 30.6.2024 nehmen wenn du das möchtest. Du bist da bei der Dauer nicht auf ganze Monate, Wochen oder Jahre angewiesen.

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Super, vielen Dank für die schnelle Antwort