Wiedereinstieg (in Teilzeit) nach Elternzeit - Beamte/Lehrer Hessen - einige Fragen 🫣🙈

Hallo zusammen,
der Titel sagt ja schon was jetzt kommt - und ja, man kann davon auch vieles googlen, aber ich gebe zu, dass ich da nicht ganz schlau draus geworden bin und sicher haben Einige auch schlaue Tipps aus der Praxis 😉

Also, eingereicht habe ich 2 Jahre EZ. Da wir den Krippenplatz erst für viel später bekommen haben als gedacht kann ich nicht wie ursprünglich geplant nach den Herbstferien in "TZ in EZ" wieder einsteigen, sondern erst im Februar 2024.
1. Dann hätte ich nur knapp 2 Monate Arbeit in Elternzeit, machen Schulen sowas? Laut iNet hat man da nur ein Recht drauf, wenn es mind 2 volle Monate sind....aber danach würde ich ja weiter arbeiten, weil EZ vorbei.
Eigentlich wollte ich in EZ erstmal nur das Minimum an Stunden machen um langsam wieder rein zu kommen und dann nach der EZ etwas aufstocken.... das wäre dann vermutlich quatsch und würde nur mehr Chaos verursachen 😞🙈

2. Eine Freundin meinte letztens man kann nur zum Geburtstag des Kindes anfangen zu arbeiten (in EZ), sprich wenn das Kind z.B. am 12. eines Monats geboren wurde könne man auch immer nur zum 12. anfangen und nicht zum 1. Oder wie es passt nach den Ferien/Halbjahreszeugnissen.... Ech?? Dazu konnte ich einfach nichts finden online.

3. Nach der Elternzeit möchte ich in Teilzeit arbeiten, wie viel genau steht noch nicht fest. Bis wann muss ich das beantragen? Laut iNet 6Monate vorher, aber bis 7 Wochen vorher möglich. Hä?? Also 7 Wochen vorher?!? (Werde mich aber schon bald bei der Schulleitung melden damit die auch gut planen können, möchte nur vorher gut und richtig informiert sein!)

4. Was ich dann mache ist "Teilzeit aus familiären Gründen", richtig? Gibt es Fälle wo das mal abgelehnt wurde? Wir haben einen Vollzeitplatz in der Krippe, aber mit Dienstweg, Vor- und Nachbereiten etc reicht das ja vorne und hinten nicht - deshalb ja auch Teilzeit 😅

Danke schonmal fürs Lesen und die hoffentlich hilfreiche Antworten, Tipps und Erfahrungen 😁
Ich wünsche allen ein schönes und erholsames Wochenende!!

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wenn du Glück hast, geht das inteilzeit, aber bei dem Lehrermangel, st das sicher schwierig, also in Bayern geht nichts mit weniger Arbeiten

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Kannst Du diese Aussage mal mit Quellenangaben belegen?

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Und wieder einmal stimmt das halt nicht.
Ich kenne mehrere Lehrerinnen in TZ in Bayern.

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1. verlängere doch deine Elternzeit und arbeite weiter Teilzeit in Elternzeit.

2. totaler Unsinn, da man Elternzeit taggenau nehmen kann.

3. laut Gesetz ist die Frist 3 Monate.

4. das kenne ich nicht. Ich hatte ganz normal Teilzeit beantragt ohne Begründung.

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Ich kenne mich da mit leider nicht aus, aber mir schoss da was durch den kopf:. Ist nicht vor einiger Zeit (dieser völlig irrsinnige) Maßnahmenplan wegen dem Lehrkräftemangel beschlossen worden, der TZ bei Lehrern erschweren soll?

Vielleicht weiß hier ja jemand mehr dazu, aber vielleicht ist das ein Anhaltspunkt für dich, dich nochmal genauer zu belesen

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Das ist in NRW gewesen und das bezieht sich hier auf die sog. voraussetzungslose Teilzeit. Das ist was völlig anderes als die sog. familienpolitische Teilzeit.

Die Einschränkungen für die voraussetzungslose Teilzeit zu verschärfen halte ich als Lehrerin für absolut richtig. Das Normalarbeitsverhältnis ist nun mal Vollzeit, und es kann meines Erachtens nach nicht angebracht sein, dass eine Schule Lehrermangel hat, weil eine Kollegin mit erwachsenen Kindern weiter TZ arbeiten will

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Scheinbar planen aber auch andere Bundesländer ähnliches. In Hamburg gibt es ähnliche Pläne.
Aber ist ja auch egal, scheint unter diesen voraussetzungen für die TE nicht zutreffend zu sein

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„ Eigentlich wollte ich in EZ erstmal nur das Minimum an Stunden machen um langsam wieder rein zu kommen und dann nach der EZ etwas aufstocken.... das wäre dann vermutlich quatsch und würde nur mehr Chaos verursachen 😞🙈“


Das ist meines Erachtens nach sowieso Quatsch

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Hallo, ich antworte dir als hessische Lehrerin.
Zu 1. Würde nicht das Minimum an Stunden machen Konferenzen und Co hast du ja trotzdem. Außerdem würdest du anschließend bestimmt irgendwelche übrig gebliebenen Stunden bekommen bis zum Schuljahresende. Da hätte ich keine Lust drauf. Ich bin mit 16 Stunden eingestiegen. Dadurch hatte ich einen freien Tag. Ich würde mir eure Teilzeitregelungen anschauen.

2. Das weiß ich nicht sicher, habe es aber noch nie so gehört.

3. Grundsätzlich musst du Teilzeit sechs Monate vorher anmelden. In Elternzeit ist es aber die sieben Woche Ausnahme. Da du ja dann aber (nach den Osterferien?) nicht mehr Teilzeit in Elternzeit machen würdest, kann das wieder unter die sechs Monatsregel fallen.

4. Teilzeit aus familiären Gründen darf nicht abgelehnt werden und steht dir bis zum 18. Geburtstag deines Kindes zu.

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Danke euch allen für eure Antworten!! Das hat mir auf jeden Fall schonmal weitergeholfen.

Dann werde ich also vor allem nochmal zu den Fristen genau recherchieren müssen. Und mir eine Stundenzahl überlegen....🤔🤔

Bearbeitet von KarotteMitKind