Wiedereinstieg nach Elternzeit

Hallo.
Ich habe ein paar Fragen zum Wiedereinstig nach der Elternzeit. Ich bin Alleinerziehend und habe durch 2 meiner Kinder (eins chronisch krank und eins zur Behandlung im SPZ) häufige Arztrermine. Zudem bin ich selber krank und in ärztlicher Behandlung mit vielen Arztterminen. Ich würde daher gerne erstmal mit wenigen Stunden anfangen. Meine Elternzeit ist komplett aufgebraucht. Steht es mir trotzdem zu erstmal mit wenigen Stunden einzusteigen?
Normalerweise muss ich auch Spät und Frühschicht abdecken, was aber die Betreuung meiner Kinder nicht zulässt. Wie sieht es da mir der Regelung aus? Habe ich als Alleinerziehende ein recht auf eine Mittelschicht?

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Hallo

Dein Ag darf den Wunsch nach Teilzeit nicht ablehnen. Bedeutet aber weniger Geld.
Nein, nur weil du allein erziehend bist, hast du keinen Anspruch auf Mittwlschichten.Du musst dich mit deinem AG und den Kollegen einigen.

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Das stimmt leider so nicht. Man hat nur dann einen Anspruch auf Teilzeit wenn das Arbeitsverhältnis mindestens ein halbes Jahr lang bestanden hat, der Arbeitgeber mehr als 15 Arbeitnehmer hat und soweit keine betrieblichen Gründe dem entgegen stehen.

Ich würde empfehlen mit dem Chef zu sprechen und auf Verständnis zu hoffen. Leider stimmt es dass man keinen Anspruch hat nur bestimmte Schichten zu machen. Der Arbeitnehmer ist dafür verantwortlich für Kinderbetreuung zu sorgen.

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"Ich würde daher gerne erstmal mit wenigen Stunden anfangen."

Wie finanzierst du dann deinen Lebensunterhalt?

Ansonsten: Hast du einen Grad der Behinderung, sprich Schwerbehinderung?

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Ich bin grade in der Diagnostik, sowohl ich als auch die Kinder. Daher haben wir noch keinen Plegegrad oder so.

Ich werde erstmal aufstockende Leistungen beziehen und dann sobald möglich meine Stunden aufstocken. Bevor jetzt ein Shitstorm kommt, anders geht es nunmal nicht. Arbeiten bis zum komplett Zusammenbruch, habe ich erst durch und es war nicht schön. Irgendwie muss ich auch noch für meine Kinder sorgen und die Arztrermine nehmen auch viel Zeit in Anspruch, weil ich teilweise bis zu 50 km fahren muss.

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Hallo,

ist doch gut mit wenig einzusteigen und peu a peu aufzustocken?!

Ich hoffe für dich, es sind die Voraussetzungen gegeben (mind. 6 Mon. im Unternehmen und mehr als 15 Mitarbeitende).

Ich würde mit meinem Chef reden und auch drauf achten, dass Sondervereinbarungen schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden.

Eine Frage, die sicherlich kommen wird: sofern der Vater der Kinder lebt und nicht mittellos oder nicht erwerbsunfähig ist, ist er verpflichtet den Kindern Unterhalt zu bezahlen. Das wird vorrangig der Aufstockung geprüft werden. Nur, dass du weisst, dass das auf dich zukommt, ob du möchtest oder nicht. Es ist auch gut so, denn wenn der Grund wäre, dass er sich "nur" aus der Verantwortung zieht ohne Grund, ist das der Allgemeinheit gegenüber nicht gerecht...
Aber hoffentlich unterstützt er euch bereits und das ist kein Thema...

Alles Gute!!!

Bearbeitet von vorblida