Vorläufiges Beschäftigungsverbot

Habe heute mit der Arbeit telefoniert und mir wurde gesagt ich bin in einem vorläufigen beschaftigungsverbot, bin bis morgen aber noch krank geschrieben aufgrund von sehr starker Übelkeit den ganzen Tag. Bin in der 13. SSW heute. Arbeite an einer Grundschule in der offenen ganztagsschule. muss ich dann nun morgen weiter zum Arzt zur Krankschreibung oder nicht ? Vllt hat von euch ja jemand so einen ähnlichen Fall gehabt 🙈
LG Jessy

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Nein musst du nicht, aber du musst zur schulleitung und das unterschreiben. Die erstellen mit dir eine Gefährdungsbeurteilung und schicken dich zum amtsarzt. Bis zur Auswertung bist du im BV. Ich bin erzieherin an einer Grundschule im Hort und so lief das bei mir auch ab. Und wenn du die Auswertung vom amtsarzt hast, gehst du wieder zur schulleitung. Wenn der amtsarzt schreibt, dass du im BV bleiben sollst, dann bist z
Du bis zum Mutterschutz bezahlt zu Hause. Wenn da drin steht, dass du arbeiten kannst (unter gewissen Voraussetzungen) dann entscheidet deine schulleitung final.

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Ich bin über einen externen Träger eingestellt, hab nächste Woche Mittwoch den Termin zu Gefährdungsbeurteilung 🙈 ist alles neu für mich 🙈

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Also mach dir keine Gedanken. Wenn du ins BV geschickt wurdest, dann passt das. Bekommst ja dennoch dein Geld weiter. Ich bin ja auch seit Ende 6ssw im bv und bekomme normal mein Geld weiter. Egal ob externer Träger oder nicht. Das wird alles weiter geleitet.