Wegen 2 Tagen arbeitslos melden?!

Hallo

Und zwar hab ich gestern meinen neuen Arbeitsvertrag erhalten (freu🤩), jetzt steht da drin das Arbeitsverhältnis beginnt am 3.07.23...meinen alten Job hab ich aber auf den 01.07. gekündigt. Der 03.07. würde vermutlich gewählt weil das eben der erste Montag im Juli ist. So hab ich eine Lücke von 2 Tagen dazwischen, leider kenn ich mich null aus 🙈, ist das egal? Arbeitgeber ansprechen,vlt würden sies ja ändern, wenn nicht muss ich mich für diese 2 Tage arbeitslos melden?! Kennt sich da wer aus😊?

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Arbeitslos musst du dich nur melden, wenn du für die zwei Tage Geld haben willst. Das Kosten-Nutzen-Verhältnis ist dann aber wohl relativ schlecht. Auf die Rente wirkt sich das nur minimalst auf, kaum erwähnenswert. Du hast halt für zwei Tage nicht in die Rente eingezahlt, trotzdem ist es natürlich ärgerlich!

Krankenversichert bist du für die zwei Tage trotzdem! Die Krankenversicherung läuft immer einen Monat über das Ende eines Beschäftigungsverhältnisses hinaus.

Ich würde jedoch beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob man dich zum 1. einstellen kann. Du hast schließlich für sie gekündigt um bei ihnen als neue Mitarbeiterin anzufangen. Will man so ins neue Arbeitsverhältnis starten und dir keine Wertschätzung entgegenbringen? Ich persönlich finde so etwas immer richtig asozial und denke mir meinen Teil, was ich von diesem Arbeitgeber zu erwarten hätte. Machen zum Glück nicht viele Arbeitgeber.

Bearbeitet von Inaktiv
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ja um keine Lücke in den Rentenzeiten zu haben

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Soweit ich weiß, spielt das für die Rente keine Rolle.
Nagel mich nicht fest, aber ich glaube, es reicht sogar 1 Arbeitstag, damit der volle Rentenmonat angerechnet wird.

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Die Krankenversicherung kann dir auch blöde kommen.

Würde für die zwei Tage aber nicht die Welt kosten.

Weiß nicht ob dir das das Theater wert ist 🤷

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"Die Krankenversicherung kann dir auch blöde kommen."

Quatsch ... beließ Dich bitte mal zu "nachgehenden Leistungsanspruch".

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Bei der Krankenversicherung gibt es eine einmonatige Frist, in der man noch versichert ist

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Guten Morgen,

ich würde beim neuen AG nachfragen, ob sie das nicht anpassen können. Ansonsten wirst du auch für Juli vermutlich nicht das volle Monatsgehalt erhalten - mein Mann hatte das damals bei seinem alten Job auch. Er wurde auf den zweiten eines Monats eingestellt, weil der erste einen Sonntag. Der Tag wurde dann auch anteilig vom Monatslohn abgezogen.

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Hallo!

Ich würde auch einfach mal mit dem Arbeitgeber sprechen, ob er Deinen Vertrag nicht um die zwei Tage nach vorne datieren kann.

Ansonsten musst Du Dich für die zwei Tage nicht arbeitslos melden, wenn Dir zwei Tage weniger Geld jetzt nicht wirklich was ausmachen. Ist ja schon aufwändig. Aber Du wärst auf jeden Fall auf der sicheren Seite, daher würde ich persönlich mich schon melden.

Solltest Du das nicht machen wollen, musst Du aber mit Deiner Krankenkasse sprechen und Dich notfalls für die zwei Tage freiwillig versichern. Sonst bist Du nicht krankenversichert. Und jetzt stell Dir mal vor, Du hast genau in diesen zwei Tagen einen Unfall, Blinddarmentzündung oder sonst was Akutes...

LG

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Wie oben auch schon geschrieben, das mit der Krankenversicherung ist Quatsch, nachgehender Leistungsanspruch. Ich arbeite bei einer Krankenkasse.

Selbst wenn es den nicht gäbe, würde man im Falle so eines Notfalls behandelt werden.

Renten- und Arbeitslosenversicherungstechnisch kenne ich mich nicht so aus, dafür könnte es sinnvoll sein.
Aber da dürfte es um ein paar Cent gehen.

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Mir wäre wegen zwei Tagen der Aufwand beim Arbeitsamt zu groß.

Aber, meine Krankenversicherung würde ich anrufen, wie man das in dem Fall regelt. Das wäre mir (als Tolpatsch) sonst echt zu heikel.

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Ja, anrufen kann nicht schaden, aber für solche Fälle gibt es eine Regelung bei Krankenversicherungen, dass man nicht wegen so einer Kleinigkeit plötzlich ohne Versicherungsschutz da steht.

Nennt sich nachgehender Leistungsanspruch und geht 1, Monat nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, Paragraph 19 SGB V.

Wegen der Krankenversicherung ergibt es also erst bei Lücken über einem Monat Sinn, sich arbeitslos zu melden.

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Die Nachversicherung gilt aber nur, wenn du pflichtversichert bis. Wenn man freiwillig gesetzlich versichert ist (über der Beitragsbemessungsgrenze) gibt es keine Nachversicherung.

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Bitte beachte, dass du für Juli dann auch keinen Urlaubsanspruch hast (nur für volle Kalendermonate)!

KV ist 4 Wochen nachversichert, das ist nicht dramatisch, aber das mit dem Urlaub hatte ich mal, weil Beginn 2.1. Das fand ich ziemlich ätzend.

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würde beim Arbeitgeber nachfragen, ob man das noch umdatieren kann

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Ich würde auch bei 2 Tagen den Antrag einfach ausfüllen. Mehr als ablehnen können sie nicht. Extra arbeitsuchend würde ich mich nicht melden.

Bearbeitet von Inaktiv