Arbeitlosengeld und Schwangerschaft

Hey Mädels ich habe erfahren das ich schwanger bin und bin zurzeit bei der Agentur für Arbeit Arbeitslos. Ich sollte eigentlich 6 wochen zur Schulung 2x die Woche allerdings würd ich das so nicht schaffen da ich diesmal Kreislaufprobleme habe. Meine Frage wie ist es wenn ich ein Beschäftigungsverbot bekomme würde ich dann noch Arbeitslosengeld bekommen oder würd mir das nicht zu stehen ? Wie sollte ich jetzt handeln was wäre am sinnigsten ?

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du bekommst kein BV, du sollst nur zu einer Schulung,
Bei Kreislaufprobleme kann der Arzt dich krankschreiben aber kein BV ausstellen, meist hilft dagegen ein kaltes Glas Wasser und Bewegung oder eine Tasse Kaffee am Morgen

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Ein BV nur wegen Kreislaufprobleme wirst du vermutlich nicht ausgestellt bekommen. Für ein BV vom FA muss Leben der Mutter oder des Kindes in Gefahr sein. Du wirst vermutlich eher ein AU bekommen.

Fälle. wo ein BV wegen einer RisikoSS ausgesprochen wurde und die Agentur für Arbeit dann die Zahlung eingestellt hat, wurden schon vor Gericht behandelt und der Frau wurde Recht gegeben und sie hat weiter Arbeitlosengeld bzw. Ersatzzahlungen von der KK bekommen:

https://sozialgericht-hannover.niedersachsen.de/presse/presseberichte/arbeistsagentur-streicht-einer-risikoschwangeren-die-unterstuetzung-112746.html#:~:text=Sie%20kamen%20%C3%BCberein%2C%20dass%20ein,Rest%20ist%20Sache%20der%20Krankenkassen.

https://www.arbeitsrecht.org/arbeitnehmer/elternzeit/beschaeftigungsverbot-und-arbeitslosigkeit/

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Nein, wirst du nicht bekommen. Das rechtfertigt kein Bv. Zumal sich die Ärzte strafbar machen, wenn sie es ohne Grund ausstellen.
Kreislaufprobleme haben viele schwangere. Dann gibt es eine Au.

2 mal die Woche ist jetzt auch nicht die Welt.
Eine Au kannst du dann für einzelne Tage bekommen.

Bearbeitet von Puschel74
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Ich glaube ich habe mich falsch ausgedrückt also nicht wegen den Kreislaufproblemen sondern weil ich Arzthelferin bin und ich in der Schwangerschaft fiesen beruf nicht ausüben kann (Infektionsgefahr)

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Als MFA könntest du doch auch zur Anmeldung oder im Sekretariat und für andere "Paperwork" Arbeiten eingesetzt werden. Bzw. du bist ja nicht in einem Arbeitsverhältnis und gerade in einer Schulung, die ist ja auch ohne Infektionsgefahr oder?

Bei uns darf auch seitens AMS (Österreich) in andere Bereiche vermittelt werden - da wird man zb obwohl man Arzthelferin gelernt hat auf einen Bürojob vermittelt. Ich würde ehrlich gesagt nicht auf ein BV hoffen. Seit die Corona Regelungen gefallen sind, ist man hier nicht mehr so großzügig.

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Bezüglich BV kenne ich mich leider nicht aus. Aber ich kann dir sagen, wie es dann später weitergeht: 6 Wochen vor ET wirst du automatisch bei der Arbeitslosenkasse abgemeldet und erhältst dann für die Zeit des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von deiner Krankenkasse. Danach kannst du leider keine Elternzeit machen, weil das geht nur mit Arbeitsvertrag. Du hast daher nur Anspruch auf das Mindestelterngeld von 300 Euro. Und musst noch dafür sorgen , dass du krankenversichert bist. Leider ziemlich blöd. Du kannst dich nach dem Mutterschutz wahrscheinlich wieder arbeitslos melden, aber ob du das so bald nach der Geburt willst, ist natürlich fraglich.

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Kreislaufbeschwerden sind ein Grund für eine AU. Die AU ist auch höhergestellt wie ein BV.

Der Gyn darf dir nur ein BV ausstellen wenn dein Job die Schwangerschaft oder dich gefährend. Aber es darf nicht an den Bedingungen des Arbeitsplatzes liegen.

würde einen Job finden müsste den neuen Arbeitgeber die wenn er dir keinen Arbeitsplatz geben kann der den Mutterschaftsrichtlienen entspricht ins BV schicken.

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Also ich hatte auch einen Job wo ich wahrscheinlich ein BV bekommen hätte wenn ich gearbeitet hätte. Ich war arbeitslos zu dem Zeitpunkt als ich schwanger wurde. Meine Sachbearbeiterin meinte das sie mich ja dann kaum als Erzieherin vermitteln kann wegen drohenden Beschäftigungsverbot. Naja sie schickte mir ab und an mal Stellenangebote für alternative Jobs, hat mich dann aber relativ in Ruhe gelassen, musste also dort nie erscheinen etc.
Bedenke aber das ALG 1 nicht ins Elterngeld berechnet wird.

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Richtig.

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Wie lange bist du arbeitslos?

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Halbes jahr mittlerweile

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Fürs EG natürlich doof.

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Wer soll dir denn ein BV geben? Du arbeitest ja nicht