Seit zwei tagen bin ich offiziell alleinerziehend.
Papa beider Söhne macht eine Umschulung (verdient dementsprechend zu wenig) und ich werde unterhaltsvorschuss beantragen müssen.
Wir haben zwei kinder 6+13
Bekomme ich weiterhin das kindergeld von 500€ (für beide kinder)
Und den Vorschuss
laut Tabelle
Kind über 6jahre 252€
Kind über 12jahre 338€ ???
Oder wird alles verrechnet?
Was bekomme ich insg raus?
Ich danke euch für jede Hilfe.
ich versteh es nicht😔
Du bekommst das Kindergeld in Höhe von 500 Euro und den kompletten Unterhaltsvorschuss.
Zwar wird das Kindergeld zur Hälfte beim Unterhalt angerechnet aber die 252 und 338 Euro an Unterhaltsvorschuss ist schon das was du am Ende bekommst.
Hast du eine Quelle dafür?
Ich kenne es nur so, dass bei Alleinerziehenden, die Unterhaltsvorschuss beziehen, tatsächlich das ganze Kindergeld verrechnet wird.
Es gibt einige Influencer, die auf diesen Missstand immer wieder aufmerksam machen.
Insofern ist die Sorge der TE durchaus berechtigt.
Hallo.
An mich ging zwar deine Frage nicht, jedoch bin ich aktuell in der Situation, Unterhaltsvorschuss zu bekommen.
Meine Quelle wäre das Jugendamt. Mein Ex-Mann zahlt nichts für unsere gemeinsamen Kinder.
Für die Große (14) bekomme ich aktuell 338,- Euro Unterhaltsvorschuss. Für die zweite bis letzten Monat 252,- Euro, ab diesen Monat, weil sie 12 wird, auch die 338,- Euro. Das Kindergeld wird nicht angerechnet, dass erhalte ich ebenfalls.
Du hast hoffentlich einen Job?
Ja ich lebe nicht vom amt.
Ich meinte, einen, von dem du grundsätzlich dich und die Kinder ernähren kannst.
Also keinen Minijob o.ä.
er sollte sich einen Nebenjob suchen, das Geld ist ein Darlehen, das zahlt er komplett zurück
Ist er nicht leistungsfähig muss er den Vorschuss nicht zurückzahlen. Er sollte nur rechtzeitig mit dem Jugendamt bei Beantragung und Prüfung der Leistungsfähigkeit kooperieren. Eventuell muss er anteilig bei Aufnahme einer Tätigkeit nach der Umschulung zurückzahlen. Dann aber auch nur unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit und des vorrangigen aktuellen Unterhaltes. Die Standardverjährungsfrist liegt bei 3 Jahren.
https://www.anwalt.org/unterhaltsvorschuss/#Muss_der_familienferne_Elternteil_den_Unterhaltsvorschuss_zurueckzahlen