Wer ausser L-Bank kann Elterngeld ausrechnen?

Hallo Alle!

Lange Geschichte kurzer als möglich - ich muss mein AG um Schadenersatz einklagen, da ich wegen zu spät bezahlte Lohnnachzahlung weniger Elterngeld habe. L-Bank akzeptiert die Nachzahlung nicht, da es als Einmalzahlung bezahlt ist.

Jetzt hat mir mein Anwalt gesagt ich soll es ausrechnen lassen, wie hoch werde mein Elterngeld zusammen mit diese Nachzahlung, und er sagt es macht Steuerberater. Aber ich war bis jetzt bei 6 von dene und keiner macht es. Plus, die lachen mich nur aus mit "wir sind keine Elterngeldstelle!".

Jetzt weiss ich nicht wo kann ich sowas überhaupt machen. Weißt Jemand von euch? L-Bank macht es auf kein Fall da die schon ohne mich viel zu tuun haben. Schwangerschaftsberaterin auch nicht.
Ich kann es selber aussrechnen, aber ich brauche es von Fachmann, mit Stempel und Unterschrift da es zum Gerricht gehen muss.

Danke!

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Dir stehen korrigierte Lohnabrechnungen zu, nach denen die Elterngeldstelle dein Elterngeld neu berechnen kann! Diese Abrechnungen musst du per Anwalt einfordern/einklagen ! Das sollte dieser eigentlich wissen!

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Nein, ist nicht so in mein Fall. Es dauert jetzt schon mehr als 2 Jahren. L-Bank rechnet es neu aus, wenn die korrigierte Lohnabrechnungen akzeptieren. In mein Fall akzeptieren die nicht. Mein Sohn ist geboren in August 2021, hatte Elterngeld bis August 2022 und Nachzahlung kam erst in September 2022. Ich musste es auch per Anwalt fördern da mein AG wollte nicht auszahlen. Ist lange Geschichte.
Da mein AG hat es erst so spät ausbezahlt könnte er auch nicht Lohnabrechnungen aus Jahr 2020 korrigieren. (Nachzahlung war für Monaten in 2020/2021, die gehen zum berechnung von Elterngeld).
Fonde ich auch blöd da ich Anwaltskosten über 1200 euros zahlen musste um Nachzahlung zu bekommen und jetzt wieder das alles selber zahlen muss, obwohl mein AG hat es mit Absicht so gemacht und gewusst er zahle mich nicht richtig, aber so ist es.


https://www.steinberg-arbeitsrecht.de/de/blog/558-haftungsfalle-elterngeld-wenn-arbeitgeber-zu-spaet-zahlen#:~:text=F%C3%A4llt%20das%20Elterngeld%20geringer%20aus,dem%20betroffenen%20Elternteil%20auf%20Schadensersatz.


"Wenn Bezüge aus dem Vorjahr nicht innerhalb der ersten drei Wochen des Folgejahres nachbezahlt werden, sind sie lohnsteuerrechtlich zwingend als „sonstige Bezüge“ zu behandeln. Und „sonstige Bezüge“ werden bei der Berechnung des Elterngelds nicht berücksichtigt, auch wenn es sich tatsächlich um verzögert gezahltes Gehalt oder (wie hier) Mutterschutzlohn handelt