Mutterschaftsgeld und elterngeld Steuernachzahlung?

Hallo 😊
Ich habe eine Frage und zwar habe ich jetzt diese Woche mein mutterschaftsgeld bekommen und meine Lohnabrechnung, auf welcher ich dann sah, das ich keine Lohnsteuer zahle. Habe recherchiert und Mutterschaftsgeld, Arbeitgeberzuschuss und Elterngeld sind Steuerfrei, unterliegen aber dem progressionsvorbehalt.
Jetzt ist die Frage, kriege ich dann bei der Steuererklärung zu der ich ja dann verpflichtet bin diese zu machen die böse Überraschung und muss nachzahlen?
Ich lebe mit meinem Partner zusammen, sind aber nicht verheiratet, ich glaube das spielt noch eine Rolle. Vor dem Erhalt von Mutterschaftsgeld, war ich quasi normal vollzeit arbeiten, ich war zwar im BV aber ich denke das tut nichts zur Sache, habe ja mein normales Gehalt bekommen.

Vielleicht hat ja jemand Ahnung😊

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wenn du Elterngeld erhälst, kommt eigenlich immer eine Nachzahlung

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So ein Quatsch!
Da die TE und ihr Partner nicht gemeinsam veranlagt werden, ist eine Steuererstattung viel wahrscheinlicher, wenn keine anderen Einkünfte vorhanden sind.

Grüsse
BiDi

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Pauschal mal wieder falsch.
Wenn man genug abzusetzen hat, nicht. Dann kann man sogar was wieder bekommen

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Also bei mir war es so, dass ich zurückzahlen musste.

Es waren ca. 100€, also verkraftbar.

Ich denke lieber im Kopf haben man muss was zurückzahlen, und wenn dem nicht so ist, dann ist das umso besser.

Mir war das damals überhaupt nicht "bewusst", das man was zurückzahlen muss.
Aber ich finde die Ämter halten sich mit solchen Informationen auch echt bedeckt, so dass wenn man nicht zig Sachen hinterfragt und nachliest, dann ist man schon erstmal überrascht.

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Das steht aber überall in den Infobroschüren, das es dem Progressionsvorbehalt erhöht.

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Ich musste auch um die 200€ zurückzahlen...

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Also beim 1. Kind geboren Mitte 2020 nicht verheiratet hab ich knapp 1000 Euro zurück bekommen.
Beim zweiten Kind auch Mitte des Jahres geboren 2022 hab ich verheiratet eine gemeinsame Veranlagung errechnet dass wir beide 2000 zurück bekommen und mein Mann war die ersten 6 Monate nach Geburt in Elternzeit. Ich davon 2 Monate Mutterschutz 2
Monate Elternzeit und 2 Monate in Urlaub. Ob’s am Ende stimmt wird sich zeigen. Haben aber durch fahrtwege kitakosten etc. viel abzusetzen gehabt. 🙈

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Eine andere Forumsteilnehmerin hat es mal sehr gut erklärt. Leider finde ich den Beitrag nicht mehr.

Ob du Steuern nachzahlen musst oder nicht, hängt davon ab, wann das Kind geboren wird und welche Steuerklasse du hast.
Du bist in Steuerklasse 1 und zahlst während des Jahres damit in der Regel zu viel Steuern. Ohne den Mutterschutz und die Elternzeit würdest du daher voraussichtlich etwas wieder bekommen.
Würde dein Kind erst Ende des Jahres geboren werden, würdest du voraussichtlich ebenfalls eine Rückzahlung erhalten, denn du hättest soundso viel Monate mehr Steuern gezahlt, als du am Ende zu zahlen hast.
Jetzt hast du aber nur 4 Monate in diesem Jahr Steuern gezahlt und damit bislang nur ein kleines Plus erwirtschaftet. Ab jetzt wirkt der Progressionsvorbehalt, der den Prozentsatz hoch treibt. Es kann daher sein, dass du eine kleine Summe zurückzahlen musst, muss aber nicht.

Ich bin damals Ende September in den MuSchu. Zuvor hatten wir im August geheiratet und haben die Steuerklassen 4/4 gewählt. Am Ende des Jahres bekamen wir ca. 2000 Euro zurück. Im darauffolgenden Jahr (bis Okt. Elterngeld, danach nichts) bekamen wir ca. 5000 Euro zurück. Noch ein Jahr darauf (1 Nullmonat, danach MuSchu und EZ für K2) waren es 4.000 Euro die wir zurück bekamen.
Wie gesagt immer in StKl 4/4. Mein Mann hat bei beiden Kindern jeweils 2 Monate Elternzeit genommen.
Demnächst machen wir die Steuerklärung für 2022, wo ich noch 2 1/2 Monate EZ hatte und mein Mann einen Monat. Wir rechnen wieder mit einer Erstattung, da wir in den restlichen Monaten mehr Steuern gezahlt haben, als wir final hätten zahlen müssen.

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Der Prozentsatz wird in diesem Fall durch den Progressionsvorbehalt nicht erhöht da die TE in Steuerklasse 1 ja trotzdem nur ihr monatliches Einkommen so versteuert als hätte sie es so das ganze Jahr erhalten. Das EG ist aber ja im Normalfall niedriger als das Einkommen daher sinkt der Steuersatz sogar.
Problematisch ist das nur bei verheirateten in der Kombi 3/5 da durch die Zusammenveranlagung ein höherer Steuersatz gezahlt werden muss als der den der 3er Part monatlich als Lohnsteuer vorauszahlt. Da der hohe Steueranteil des 5er Parts (meist die Frau) dann wegfällt, wurde viel zu wenig Steuern vorausgezahlt.

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Danke für die Erläuterung :-) Ich glaube du warst das auch, die das vor einigen Wochen (oder doch schon Monaten?) einer anderen TE so gut erklärt hat. Kann das sein?

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Unverheiratet mit einem Partner zusammenlebend bist du ja in Steuerklasse 1.
Das heisst du bezahlst monatlich auf dein Gehalt mehr Steuern als was du als Steuern auf das gesamte Jahr gesehen zahlen müsstest. Bei der konkreten Steuererklärung bekommst du dann die zu viel gezahlten Steuern zurück. Ohne weitere Einnahmen würdest du also in Klasse 1 schon alleine durch die Werbungskostenpauschale eine Rückzahlung vom Finanzamt bekommen.

Bekommst du nun Mutterschutz und Elterngeld bekommst du ja nicht mehr Geld aufs Jahr gesehen sondern durch das Elterngeld sogar weniger, das heisst dein Steuersatz durch das EG und Mutterschaftsgeld ist geringer als wenn du arbeiten gewesen wärst.
Dieser wird jetzt auf die Monate angerechnet die du gearbeitet hast und du hast nun noch mehr Steuern zu viel vorausgezahlt.

Das heisst in Lohnsteuerklasse 1 ohne weitere Einnahmen bekommst du nun sogar noch mehr Steuern zurück da durch den EG-Bezug dein Steuersatz weiter sinkt. Eine Nachzahlung ohne weitere steuerpflichtige Einkünfte ist faktisch ausgeschlossen.

Problematisch wird der Progressionsvorbehalt erst bei der Steuerklasse 3 (Vielverdiener mit geringer Steuervorauszahlung)/ 5 (Wenigverdiener mit hoher Steuervorauszahlung) wo der 5er Part, nämlich sehr häufig die Frau dann in EG/MuschG-Bezug geht und keine Steuern mehr zahlt aber durch den Progressionsvorbehalt die gemeinsam veranlagten Partner zu wenig Steuern vorausbezahlen. Wenn es dann nichts weiter abzusetzen gibt droht eine Nachzahlung.

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So pauschal stimmt das nicht.
Ich habe z. B. TZ in EZ gearbeitet für ein paar Stunden und entsprechend gering verdient und wenig Steuern bezahlt. Dann zum Mutterschutzbeginn im Mai die EZ unterbrochen und mein altes Vollzeit Gehalt als Mutterschutzlohn bekommen und anschließend für den Rest des Jahres EG erhalten. Heißt ich habe nur 5 Monate wenig verdient und wenig Steuern bezahlt und hatte dann aber für 7 Monate deutlich mehr Einkommen das nicht versteuert wurde aber dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Wäre der ET später gewesen und ich hätte erst zum Dezember Mutterschutzlohn erhalten, hätte ich wahrscheinlich nichts nachzahlen müssen weil meine Vorauszahlung ausreichend war.

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Deinem Kommentar fehlen zwar die entscheidenden Angaben wie StKl und Bezug von EG ja/nein zu Beginn des Jahres, aber davon abgesehen ist es doch genau das, was Smokefighter geschrieben hat?

Das Elterngeld der TE ist niedriger als ihr Gehalt in StKl 1, deswegen bekommt sie etwas zurück. Dein Elterngeld war höher als dein Gehalt, also musstest du nachzahlen. Oder verstehe ich deinen Kommentar falsch?

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