Elterngeld Frage

Hey ihr Lieben,

Ich hoffe dass mir hier jemand helfen kann bei meiner Frage.
Ich befinde mich bis Juli ein Jahr in Elternzeit, habe während der Elternzeit nich gearbeitet. Nun bin ich in der 8. Woche wieder schwanger und gehe dann ab dem 26.11. wieder in den Mutterschutz.
Meine Frage ist nun, da ja die 12 Monate vor dem Mutterschutz als Berechnungsgrundlage herangezogen werden, wird dann meine aktuelle Elternzeit ausgeklammert und mein Gehalt gewertet vor dem Eintritt in die Elternzeit? Ich gehe ab August wieder arbeiten, natürlich wird mir das Gehalt dann bis zum Mutterschutz berechnet, aber ich weiß jetzt nicht ob mir die Elternzeit mit dem geringsten Satz von 300€ Elterngeld berechnet wird oder ob es eben die Möglichkeit gibt, diese Zeit auszuklammern?

Ich hoffe dass ich das nun verständlich erklären konnte 😅

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Du kannst meine ich 14 Monate ausklammern. Somit wirst du auch Monate mit einer 0€ Berechnung für die Elterngeldberechnung haben und nicht das selbe Geld bekommen.

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Wenn die TE nur ein Jahr EZ mit EG bis Juli genommen hat und ab August wieder arbeiten geht bis zum Mutterschutz hat sie doch keine 0-Monate?

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Monaten in welche du hasttes Elterngeld bezogen und warst in gesetzliche Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 nach Entbindung) sind beim berechnung von Elterngeld überspringt.
Ich habe mein erstes Kind in Mai 2021 bekommen, war ein Jahr in Elternzeit bzw hatte 1 Jahr Elterngeld und dann bis gleich wieder schwanger geworden, gearbeitet von Juni bis November und Baby nummer 2 kam in Dezember. Elterngeld von Kind 1 ist überspringt.


Kannst bei L- Bank online Antrag auf Elterngeld ausfühllen und fertig machen erst wenn Baby da ist und du Datum der Entbindung weißt. Aber wenn du andere Daten eingibst steht dir auch Frage ob du in Elternzeit bist/warst und dann zum schluss siehst welche genaue Monaten gehen zum Berechnung.

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Wenn du ein Jahr EZ mit EG-Bezug genommen hast kannst du diese 12 Monate komplett ausklammern. EG-Bezug kann nicht zur Berechnung von neuem EG verwendet werden, aber hast du durch die Ausklammerung auch nicht.

Zur neuen EG-Berechnung wird wieder das Gehalt von 12 vollständigen Kalendermonaten vor der Geburt bzw dem Mutterschutz (Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld werden nämlich auch ausgeklammert) herangezogen.

Bei dir dann August 2023 bis Oktober 2023 (November 23 erhältst du ja dann schon Mutterschaftsgeld und bis Juli 2023 Elterngeld). Die restlichen 9 Monate werden von vor dem Mutterschutz des ersten Kindes genommen. Diese 12 Gehälter werden dann zusammen gerechnet und durch 12 geteilt. Das ergibt das Durchschnittgehalt für die neue EG-Berechnung.

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Hey vielen lieben Dank für deine Nachricht ☺️ dann bin ich ja beruhigt 👍