Update Sonderprämie als Inflationsausgleich im BV/Mutterschutz

Hallo zusammen,

Vor einigen Tagen habe ich hier mal nachgefragt ob mir bei einem freien Träger der Jugendhilfe (nicht ÖD) ebenfalls eine angekündigte Sonderprämie als Inflationsausgleich zusteht.

Habe nun mit unserer Buchhaltung gesprochen und sie sagte mir, dass die Geschäftsführung darüber beratet, wieviel die MA im BV/Mutterschutz bekommen. Erfahrungsgemäß von anderen Zahlungen bekommen wir dann nur die Hälfte.
Das BV wurde mir vom Arbeitgeber ausgesprochen, ab Juni bin ich im Mutterschutz. Es soll mit dem Junigehalt ausgezahlt werden.

Ich empfinde es etwas als unfair, dass wir ggf. Weniger Geld bekommen weil wir schwanger sind. Elternzeit -ja verstehe ich. Aber BV und Mutterschutz? Unser Leben ist ja trotzdem genauso teuer geworden.

Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage? Oder kann ein freier Träger das entscheiden wie er lustig ist?

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„Gibt es da irgendeine rechtliche Grundlage?“

DAS solltest du deinen AG fragen.

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Da es eine freiwillige Leistung ist, kann er denke ich, kann er so verfahren.

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Eigentlich darfst du im BV nicht schlechter gestellt sein als die „aktiven“ Mitarbeiter. Und

Bearbeitet von Hexi