Inflationsprämie als neuer Arbeitnehmer?

Hallo Alle,
kann mir jemand folgende Frage beantworten:
Ich, 39, 10 Jahre bei einem kirchlichen Träger beschäftigt hätte dort nächsten Monat die Inflationsprämie erhalten. Konjunktiv deswegen, da ich zum 01.06. bei einem neuen AG anfange. Beim Kreis bzw TVÖD.
Habe ich wohl trotzdem Anspruch auf die Prämie auch wenn ich neu bin?

Kann mir da jemand weiter helfen?

Danke im Voraus!

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Also meiner Auffassung nach hast du beim alten AG keinen Anspruch, da du ja zum Stichtag nicht mehr da bist. Und wieso solltest du beim Neuen einen Anspruch haben? Gibt es die Prämie dort überhaupt?

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Ja, da öffentlicher Dienst.

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Ich kenne die Regelung des öD nicht im Detail, aber von anderen Unternehmen habe ich bisher nicht gehört, dass danach differenziert wird, wie lange der Mitarbeiter schon dabei ist. Auch im öD nicht wenn das stimmt, was die letzten Wochen hier geschrieben wurde.
Stattdessen ist es, wie hier schon erwähnt, eine Stichtagsregelung: Besteht das Arbeitsverhältnis am Tag X ja oder nein?
Genau wie bei dir jetzt, nur dass du aufgrund der Stichtagsregelung beim alten Arbeitgeber hintenüber kippst. Beim neuen dürfest du drin sein, wenn der Stichtag in den Zeitraum deines neuen Arbeitsverhältnisses fällt.

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Für den tvöd (Bund oder kommune) müsste man am 1.Mai beim AG gewesen sein um im Juni die 1240€ zu bekommen (laut geplanten Tarifabschluss). Da bekommt sie es beim neuen AG nicht. Dafür aber ab Juli monatlich die 220€ bis Februar 24.

Beim alten AG (sofern der auch tvöd wäre) hat sie zwar im relevanten Zeitraum gearbeitet, aber im Bezugsmonat Juni keinen Tag Anspruch auf Entgelt, daher hier auch nicht die 1240€. Ist blöd, aber nur zu umgehen, wenn man stattdessen z.B. zum 15.6. Ausgeschieden wäre.

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Ok, dann ist es Pech.

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"Habe ich Anspruch auf das Inflationsausgleichsgeld, wenn ich erst am 1. Juni 2023 bei einem kommunalen Arbeitgeber anfange?

Es besteht kein Anspruch auf die 1.240 Euro (Vollzeit), da dafür die Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits am 1. Mai 2023 bestand und an mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 Anspruch auf Entgelt bestanden hat. Jedoch besteht der Anspruch auf die monatlichen Sonderzahlungen in Höhe von 220 Euro von Juli 2023 bis Februar 2024. Voraussetzung hierfür ist, dass ein Arbeitsverhältnis in dem jeweiligen Bezugsmonat besteht und an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt bestanden hat."

Wenn, dann müsstest du von deinem alten Arbeitgeber etwas bekommen. da du zum Zeitpunkt der Auszahlung aber nicht mehr bei Ihm angestellt bist, wirst du es vermutlich nicht bekommen. Da du zum Stichtag 01.05.2023 noch nicht bei dem neuen Arbeitgeber angestellt warst, wirst du vermutlich auch da nichts bekommen (zumindest nicht die ersten 1.240€)

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Ok. Danke.Woher hast du die Info? Kann ich das irgendwo nachlesen?

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Das ist direkt von der Verdi Seite

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Im ÖD erhältst du im Juni keine Inflationsprämie, da du die Voraussetzungen nicht erfüllst.
1.) Das Arbeitsverhältnis muss zum 1. Mai 2023 bestanden haben
2.) An mindestens einem Tag zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Mai 2023 muss Anspruch auf Entgelt bestanden haben

Von Juli bis Februar würdest du die Prämie erhalten.

Hat dein jetziger Arbeitgeber die gleichen Voraussetzungen, würdest du von ihm im Juni die Prämie erhalten. Auch wenn du für diesen Monat kein Gehalt beziehst.