Elterngeld Rückwirkend ausgezahlt bekommen?

Hallo ihr lieben,

Eigentlich wollte mein Mann nächstes Jahr Elternzeit bzw Elterngeld nehmen.
Allerdings wird es jetzt einen Jobwechsel geben, sodass er die Elternzeit nicht mehr in Anspruch nehmen wird.

Er hat bereits Elternzeit bzw Eltergeld plus gehabt vom 13 Januar bis 12 März, also 2 Monate.
2 Monate Elterngeld Plus würden ihm ja noch zustehen bzw das Geld.

Wie verhält sich das jetzt? Kann man es rückwirkend erhalten?

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Ja er kann rückwirkend die 2 EG-Plus-Monate in Basis-EG umwandeln lassen siehe https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__7.html "Abweichend von den Sätzen 2 und 3 kann für einen Lebensmonat, in dem bereits Elterngeld Plus bezogen wurde, nachträglich Basiselterngeld beantragt werden. Im Übrigen finden die für die Antragstellung geltenden Vorschriften auch auf den Änderungsantrag Anwendung."

Dann bekommt er die EG-Differenz direkt ausgezahlt.

Alternativ kann er seine Elternzeit und und die EG-Plus-Monate ggf auch beim neuen AG nehmen. Die müssen bis endes des 14. Lebensmonats nicht zusammenhängend sein. Ab dem 15. Lebensmonat darf es keine Lücke im Bezug mehr geben, wobei der Bezug zwischen den Partnern wechseln darf (z.B du hast auch EG-Plus bis zum 20. Lebensmonat und dein Mann nimmt den 16. und 21. Monat, oder den 21. und 22. dann wäre keine Lücke in eurem gemeinsamne Bezugszeitraum)

Er kann im EG-Plus-Bezug ja auch TZ arbeiten, wenn er unter ca 50% seines vorigen Einkommens dann in den TZ-Monaten verdient dann kommt es auch zu keiner Anrechnung auf sein EG-Plus.

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Nein, da Voraussetzung ist, dass er Elternzeit nimmt, also kein Gehalt in der Zeit bezieht.

Im Gegenteil, wird er das EG+ zurückzahlen müssen, da man mindestens zwei Partnermonate Basis EG bzw. 4 Partnermonate EG+ nehmen muss.
Du schreibst nichts vom Zeitraum, wie lange du schon in EZ bist. Ihr solltet so schnell wie möglich beantragen, die genommenen zwei Monate in Basis EG umwandeln zu lassen. Das geht, soweit ich weiß, so lange noch nicht das komplette EG ausgezahlt ist.

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Vielen Dank für deinen Beitrag. Ich bin seit Geburt, also 13.01 in EZ und bekomme derzeit noch basiselterngeld bis nöchsten monat...

Okay das wäre ja eine möglichkeit.


Lieben Gruß

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Wenn er die beiden schon beantragten und genehmigten Monate nicht nehmen kann, wird er das bereits ausgezahlte Elterngeld zurück zahlen müssen.

Vielleicht kann er beim neuen AG einen Monat auf 32 Stunden reduzieren und anstelle von zwei Monaten Elterngeld plus einen Monat Basiselterngeld nehmen. Das wird vermutlich nicht viel Elterngeld geben, aber er wird nix zurück zahlen müssen.

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Vielen lieben dank für deinen Beitrag 💐

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Übrigens könnte dein Mann die Elternzeit auch nächstes Jahr beim neuen Arbeitgeber nehmen. Ein Monat ist ja nur etwas mehr als ein längerer Urlaub und nächstes Jahr ist er ja schon einige Monate dabei und - je nach Beginn - aus der Probezeit raus.

Bearbeitet von Inaktiv
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Ja, da haben wir vorhin auch drüber nachgedacht.

Zumindest das er jetzt noch einen Monat nimmt (und den rechtzeitig beantragt) und dann nächstes Jahr beim neuen AG wenn er auch der probeweise raus ist.

Das würde doch gehen, oder? Dass er die nlch verfügbaren 2 Monaten einzeln nimmt!?

Vielen lieben dank für deinen Beitrag 👌💐

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Das sollte möglich sein.

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Selbst wenn er keine Elternzeit/Elterngeld mehr nimmt muss er die 2 Monate, für schon Elterngeld bezogen hatte NICHT zurück zahlen.

Er verschenkt eben nur Elterngeld.